Ausfuhr aus EU in Drittland, Rechnungsadresse in EU

Hallo allerseits, hier eine ganz allgemeine Frage zum Thema EU/Ausfuhr in Drittland.

Wenn eine in der EU ansässige Firma in ein Drittland ausführt, hat sie Anrecht auf die USt.-Befreiung, sofern die entsprechenden Nachweise der Ausfuhr vorhanden sind.
Nun aber folgende Konstellation: Eine Firma ist in der EU ansässig und verkauft Ware in die Ukraine (als Beispiel). Der Abnehmer in der Ukraine (d.h. die Rechnungsadresse) ist aber eine Firma mit Sitz in Zypern, also in der EU. Und damit es jetzt noch ein wenig komplizierter wird: Die Auslieferung erfolgt nicht direkt in die Ukraine, sondern an eine Sammelstelle in der EU (kein Firmensitz des Empfängers) wo die Ware dann in Sammeltransporten in dei Ukraine geht.
Wie löst man so etwas papiermässig sauber und vor allem rechtlich korrekt?

Servus,

wenn der Unternehmer nicht selbst ins Drittlandsgebiet befördert oder versendet, klappt das so nicht, weil der Abnehmer, der bestellt und bezahlt und an den auch fakturiert wird, kein ausländischer Abnehmer ist.

Russen und Ukrainer versuchen gerne dieses Spielchen, um die Spuren von Ware und vor allem von der Bezahlung ein wenig zu verwischen. Das klappt aber nur, wenn die Agentur auf Zypern nicht bloß Rechnungsadresse ist, sondern auch den Auftrag erteilt und eine gültige USt-Identifikationsnummer benennt. Dann ist die Ausfuhr deren Sache, und es wird innergemeinschaftlich USt-frei geliefert.

Also: Entweder Ausfuhrlieferung, dann aber entweder eigener Transport oder ausländischer Abnehmer und Nachweis des tatsächlichen Verbringens in Drittlandsgebiet (durch EU-Ausgangszollstelle oder auch bestätigte Einfuhrzollerledigung im Drittlandsgebiet), oder innergemeinschaftliche Lieferung, dann aber „mit allem“.

Schöne Grüße

MM

Hallo

erst mal Entschuldigung, dass ich erst jetzt antworte, die Benachrichtigung scheint nicht zu klappen.

Es ist wie Du schreibt, aber die Gesellschaft in Zypern hat eine USt Nummer und die Ware wird auch von dieser Gesellschaft bezahlt. Ich verstehe aber schon, dass beim Versender der Beweis erbracht werden muss, dass die Ware physisch die EU verlassen hat. Hier bietet sich das gestempelte (CMR oder SAD?) Dokument an, ich denke das wird nur mit dem Lieferschein zusammen erstellt? Oder muss da auch eine Rechnung hin? ich meine es gibt doch Fälle wo man Ware versenden will, ohne dass der physische Empfänger im Lagerhaus die Warenrechnung zu sehen bekommt?