Hallo allerseits, hier eine ganz allgemeine Frage zum Thema EU/Ausfuhr in Drittland.
Wenn eine in der EU ansässige Firma in ein Drittland ausführt, hat sie Anrecht auf die USt.-Befreiung, sofern die entsprechenden Nachweise der Ausfuhr vorhanden sind.
Nun aber folgende Konstellation: Eine Firma ist in der EU ansässig und verkauft Ware in die Ukraine (als Beispiel). Der Abnehmer in der Ukraine (d.h. die Rechnungsadresse) ist aber eine Firma mit Sitz in Zypern, also in der EU. Und damit es jetzt noch ein wenig komplizierter wird: Die Auslieferung erfolgt nicht direkt in die Ukraine, sondern an eine Sammelstelle in der EU (kein Firmensitz des Empfängers) wo die Ware dann in Sammeltransporten in dei Ukraine geht.
Wie löst man so etwas papiermässig sauber und vor allem rechtlich korrekt?