Ausfuhrbescheinigung

Guten Morgen zusammen,
ich habe eine Frage zur Ausfuhrbescheinigung (Bescheinigung für Umsatzsteuerzwecke bei Versendung durch den Spediteur oder Frachtführer).
Die Ware wurde direkt von einem inländischen Lieferanten an unseren ausländischen Kunden versendet, so das als „Versender“ nicht unsere Firma, sondern die des Lieferanten steht. Wir sind jedoch Empfänger der Ausfuhrbescheinigung und schreiben die Rechnung an den ausländischen Kunden.
Wird diese Ausfuhrbescheinigung für die Steuerfreiheit anerkannt oder ist sie noch zu ändern? Vielleicht weiß auch jemand, wo ich das nachlesen könnte (in den Gesetzen steht vieles, aber leider habe ich diesen Fall nicht finden können).
In jedem Fall, vielen Dank!
Mara

Servus,

das Thema ist in §§ 8ff UStDV geregelt.

Wenn leicht nachvollziehbar ist, wie das Reihengeschäft aufgebaut ist (Auftrag, Eingangsrechnung, Lieferschein, Ausfuhrbescheinigung), ist diese Ausfuhrbescheinigung völlig ausreichend.

Nachvollziehbar heißt, dass die genannten Dokumente so übersichtlich abgelegt werden, dass ein fachkundiger Dritter ohne weiteres deren Zusammenhang erkennen und herstellen kann.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder