Hallo,
folgendes Problem: Ein Kunde hat in D ein Produkt gekauft, sich vorher bei der Firma erkundigt, ob er die MWSt zurückbekommt, wenn er das Produkt nach Australien ausführt. Firma sagt: Ja, bei der Ausfuhr am Zoll die Rechnung vorlegen, Formular an Firma schicken, MWSt wird erstattet.
Kunde packt am Flughafen das Päckchen aus, um die Rechnung vorzulegen, leider wurde aber vergessen, diese beizulegen. Daher also keine Ausfuhrerklärung.
Frage: Gibt es noch eine Möglichkeit, im Nachhinein die MWSt zurückzubekommen? Z.B. indem die Firma dem Kunden die Rechnung nachschickt, und der diese dem Zoll in Australien vorlegt, um dort eine Ausfuhrerklärung zu erhalten, die er dann der Firma schicken kann?
Oder hat der Kunde keine Chance mehr, die MWSt zu erhalten?
Danke,
Julia
Ausfuhrnachweis im nichtkommerziellen Reiseverkehr
Servus,
die Möglichkeit, die USt zu erstatten, liegt in der Hand des Verkäufers.
Dieser braucht, um den Umsatz steuerfrei zu behandeln und eine entsprechende Gutschrift zu erstellen, einen Nachweis für die tatsächliche Ausfuhr der Ware und für die Identität und den Wohnsitz des Käufers.
Dieser Nachweis kann im Einzelfall auch durch eine andere Bescheinigung als diejenige der Ausgangszollstelle geführt werden, z.B. Einfuhrzollerledigung im Bestimmungsland oder Bestätigung über Einfuhr und Verbleib und Identität des Käufers von einer Zollbehörde im Bestimmungsland.
Das weicht zwar von § 17 Nr. 2 UStDV ab, wird aber üblicherweise nicht bemängelt, wenn der Zusammenhang nachvollziehbar und plausibel ist, und wenn die Aufzeichnungen und Belege insgesamt geordnet sind.
Ein Restrisiko bleibt, es ist dem Verkäufer überlassen, dieses zu tragen oder nicht. Hängt vom fraglichen Betrag und von der Beziehung zum Kunden ab.
Schöne Grüße
MM
DANKE
Hallo Martin,
vielen Dank, das ist sehr hilfreich!!!
Julia