Ausfuhrkennzeichen werden teurer

Hallo zusammen,

da es hier gelegentlich um Überführungskennzeichen geht, denke ich mal, dass für manche von Euch folgende Gesetzesänderung interessant sein könnte:

Ausfuhrkennzeichen waren bisher für die ersten 3 Monate (gilt im Prinzip also für alle) von der KFZ-Steuer befreit. So steht es im Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) §3, Absatz 12, siehe hier: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/krafts…

Dieser Artikel wird laut dem Fünften Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes, Artikel 1c ab dem 1.7.2010 aufgehoben, siehe hier: [http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_82/DE/BMF__…](http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_82/DE/BMF Startseite/Aktuelles/Aktuelle Gesetze/Gesetze Verordnungen/046 5Ges Kraftfahrzeugsteuer anl,templateId=raw,property=publicationFile.pdf)

Das bedeutet, dass ab sofort für Ausfuhrkennzeichen KFZ-Steuer bezahlt werden muss. Hier bei uns und auch in anderen Zulassungsstellen im südlichen Niedersachen wird das wie folgt gehandhabt:
Wer ein deutsches Bankkonto hat, füllt bei der Zulassung eine Einzugsermächtigung aus, also wie bei einer „normalen“ Zulassung. (Wobei der Halter nicht unbedingt selber der Steuerzahler sein muss.)
Wer kein deutsches Bankkonto hat, muss vorher mit den Fahrzeugpapieren zum zuständigen Finanzamt fahren, bekommt dort einen Steuerbescheid den er bar bezahlt und kann erst danach das Auto mit Ausfuhrkennzeichen zulassen.

Beste Grüße
Guido

Eigenlich war diese Steuergeschichte schon lange überfällig und
eine Frage der Zeit wann das kommt.