Ein Unternehmer kauft Waren von Privatpersonen an und verkauft
sie in Drittländer.
Seine Ausgangsrechnung weist er steuerfrei und mit dem Vermerk
„ust.frei wegen Ausfuhrlieferung“ aus.
Wo müssen diese Umsätze in der Umsatzsteuererklärung
eingetragen werden?
Unter
a) steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug
Denn da steht als Bsp. Ausfuhrlieferungen dahinter. Jedoch
trifft das „mit Vorsteuerabzug“ ja nicht zu
Warum soll denn dies nicht zutreffen?
b) steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug
Hier trifft aber keiner der genannten Paragraphen zu.
Dann wirds das wohl nicht sein…
Erklärung:
Die Ausfuhrlieferung als solche ist umsatzsteuerfrei.
Führt man ansonsten umsatzsteuerpflichtige Umsätze aus und ist kein Kleinunternehmer, steht für die anderen Umsätze grundsätzlich der Vorsteuerabzug zu.
Vorsteuer kann man jedoch nicht abziehen, soweit man umsatzsteuerfreie Umsätze ausführt. Dies würde ja für die Vorsteuerbeträge, welche den auf die Ausfuhrlieferungen entfallenden Kosten zuzurechnen sind, zutreffen.
Davon gibt es jedoch die Ausnahme, daß man die Vorsteuer abziehen kann, soweit die steuerfreien Umsätze im Ausland (bzw. die nicht steuerbaren Umsätze) steuerpflichtig wären, wenn sie im Inland ausgeführt würden.
Also ist nur zu prüfen, ob die Ausfuhrumsätze steuerpflichtig wären, wenn sie im Inland (also keine Ausfuhren) ausgeführt würden. Trifft dies zu, sind es steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald