Hallo,
wenn ich als Händler in ein Drittland (z.B. USA) verkaufe, fällt ja hier keine Umsatzsteuer an, sofern ich einen Ausfuhrnachweis vorweisen kann.
Frage : wie strikt ist das Finanzamt bei der Form des Ausfuhrnachweises ?
Wenn ich z.B. über FEDEX versende, steht sogar auf der Rechnung von denen, dass dieser Beleg mit dem Frachtbrief als Ausfuhrnachweis gilt.
Was aber, wenn ich z.B. über ebay billigere Sachen verkaufe und in die USA liefere und per normalem Posteinschreiben versende ? Gilt der Einschreibebeleg dann auch ?
Danke schonmal für jeden Tip !
Florian