Ausfuhrnachweise bei Streckengeschäft

Hallo Experten,

ich habe eine Frage zum Thema Ausfuhrnachweise:

Eine deutsche Firma verkauft Ihre Produkte an eine portugisische Firma.
Um den Transportweg abzukürzen lässt die dt. Firma die Produkte, von Ihrer portugisischen Tochtergesellschaft produzieren und zu dem portugisischem Kunden transportieren.

Die Rechnung wird von der dt. Firma an den portugisischen Kunden ohne Ust. erstellt.

Wird in diesem Fall auch ein Ausfuhrnachweis benötigt, oder aber ist kein Nachweis nötig, da die Ware nie in Deutschland war und nur innerhalb Portugals transportiert wurden.

Vielen Dank für Eure Antworten.

Gruss

Ingo

Hallo Ingo,

ich habe eine Frage zum Thema Ausfuhrnachweise:

Eine deutsche Firma verkauft Ihre Produkte an eine
portugisische Firma.
Um den Transportweg abzukürzen lässt die dt. Firma die
Produkte, von Ihrer portugisischen Tochtergesellschaft
produzieren und zu dem portugisischem Kunden transportieren.

Die Rechnung wird von der dt. Firma an den portugisischen
Kunden ohne Ust. erstellt.

Wird in diesem Fall auch ein Ausfuhrnachweis benötigt, oder
aber ist kein Nachweis nötig, da die Ware nie in Deutschland
war und nur innerhalb Portugals transportiert wurden.

Tja, das Problem liegt darin, dass die Ware Portugal nicht verläßt, somit liegt auch keine innergemeinschaftliche Lieferung vor!

Rechnung ist nach portugisischem Recht zu erstellen. Hat mit Deutschland gar nichts zu tun. Selbst wenn die Deutsche Firma die Rechnung schreibt ist portugisisches Recht anzuwenden! Das Umsatzsteuergesetz ist in diesem Punkt logisch. (es gibt ab und zu doch noch logische Sachen im Steuerrecht) Es stellt ganz alleine auf den Warenweg ab.

Grüßle Soni