Ausfuhrnachweise

Hallo Experten,

1.Frage
eine Firma in DEUTSCHLAND verkauft an einen Kunden mit Sitz in UNGARN. Da sie das Material nicht selbst auf Lager haben, wird es vom KUNDEN SELBST in ITALIEN abgeholt. Die Rechnung wird von Deutschland an den Kunden gestellt.

Müssen man nun in Deutschland einen Ausfuhrnachweis vom Kunden einfordern?

2.Frage
ein Kunde aus Dänemark holt regelmäßig selbst in Deutschland im Lager ab. Ist es richtig, dass er einen Ausfuhrnachweis vorlegen muss? Kunde sagt, dass es reicht, wenn man seine USt-ID hat?!

Vielen Dank im voraus für die Hilfe!

Gruß
Nicole

Hallo,
ruf die IHK an, die wissen das und freuen sich über jede Frage
Michael

Servus,

eine Firma in DEUTSCHLAND verkauft an einen Kunden mit Sitz in
UNGARN. Da sie das Material nicht selbst auf Lager haben, wird
es vom KUNDEN SELBST in ITALIEN abgeholt. Die Rechnung wird
von Deutschland an den Kunden gestellt.

Da haben die drei eine unnötige Komplikation geschaffen, aber dazu gleich mehr.

Müssen man nun in Deutschland einen Ausfuhrnachweis vom Kunden
einfordern?

Nein. Ausfuhrlieferungen sind hier nicht im Spiel, aber eine innergemeinschaftliche Lieferung des deutschen Unternehmers an den Abnehmer in Ungarn. Für die Steuerbefreiung dieser Lieferung muss nicht die Ausfuhr nachgewiesen werden (die gibts innerhalb der EU nicht), aber die Tatsache, dass der Gegenstand der Lieferung von Italien nach Ungarn bewegt worden ist (z.B. Frachtbrief).

ein Kunde aus Dänemark holt regelmäßig selbst in Deutschland
im Lager ab. Ist es richtig, dass er einen Ausfuhrnachweis
vorlegen muss? Kunde sagt, dass es reicht, wenn man seine
USt-ID hat?!

Weder-noch: Auch hier muss nachgewiesen werden, dass die Ware vom einen in ein anderes EU-Land gelangt ist. Frachtbrief genügt; ggf. sogar ein durch den Kunden bestätigter Lieferschein, aus dem die Abholung eindeutig hervorgeht.

So, und nun zu dem Problem, das sich die drei Unternehmer in Fall 1 geschaffen haben: Es geht nicht um ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft, weil der letzte in der Kette die Ware transportiert. Also gewöhnliches Reihengeschäft, der Italiener führt an den Deutschen eine ruhende Lieferung in Italien aus. Diese ist nicht steuerbefreit. Der Deutsche muss also zuschauen, dass er die IVA vom italienischen Fiskus wieder bekommt - das kann Jahre dauern…

Schöne Grüße

MM

  • nicht bei der IHK -