Ausfuhrzollabwicklung Türkei

Guten Tag,

ich arbeite bei einem grossen Unternehmen und habe eine Auslandsgesellschaft in der Türkei denen ich nicht traue. Diese hat folgende Abwicklung gemacht:

Der Produktionsgesellschaft Türkei wurde ein Auftrag zur Herstellung von Ware für einen Kunden in einem EU Land vom Zuständigen Vertrieb in Deutschland erteilt. Die Werte stellen sich wie folgt dar:

Herstellungspreis 6000 EURO (bekommt Türkei)
Frachtkosten 2800 EURO bis DDU Litauen
Verkaufspreis an den Kunden 10000 EURO

Die Fracht kauft die Liefergesellschaft in der Türkei ein. Die Liefergesellschaft Türkei berechnet zum Wert 10000 EURO direkt an den Kunden. Der Kunde bezahlt in die Türkei. Über eine Provisionsabrechnung bekommt die Vertriebsgesellschaft seine Vertriebsspanne (= 10000 -6000 -2800 = 1200 EURO).

Folgendes fiel nun auf:

Der Kunde bekam nun eine nachträglich manuell geänderte Rechnung mit Wert 12800 EURO. Hierzu wurde die ursprüngliche Rechnung zu 10000 EURO mit correction approved Stemple versehen um die 2800 EURO Frachtkosten erhöht. Diese Rechnung wurde nur wegen angeblicher Forderung Zoll Türkei so ausgestellt und nur für die Ausfuhrzollabfertigung verwendet. In der darauf hin angeforderten Ausfuhranmeldung steht dann der um die Fracht zu hohe Rehcnungswert von 12800 EURO im Feld 22. Im Feldd 46 steht als Statistischer Wert dann aber umgerechnet 6400 EURO = Warenwert Herstellungskosten + 400 EURO innertürkische Fracht. Bei Entfernung Werk bis Istanbul von ca, 200 km also richtig. Komisch ist, dass bewusst zwei Rechnungen erstellt werden. Eine mit richtigen Wert und eine mit um die doppelt berücksichtigte Fracht zu hohen Wert. In der Buchhaltung ist nur die Rechnung mit dem richtigen Wert.

Auf die Frage warum das so gemacht wird, wurde geantwortet, dass dem Zoll die Indikativen Frachtpreise zu melden sind und das Zollanforderung ist. Auf Wunsch nach Storno der falschen Rechnung/Gutschrift wurde zugegeben, dass es für den Zoll die Rechnung mitr Wert 12800 EURO gibt und in der Buchhaltung die Rechnung mit 10000 EURO. Begründung wieder „indikative Preise“. Das alles ist sehr komisch, da die Antwort vom Chefbuchhalter kam. Dieser hat auch den Zoll und Einkauf unter seiner Leitung. Die Fracht hat Türkei eingekauft und macht auch die Provisionsabrechnung. Die Bereiche Buchhaltung, FRachteinkauf und Zoll sind alle unter dem Chefbuchhalter. Er hätte also wissen müssen, dass der Rechnungswert 10.000 EURO sind und normal die gebuchte Rechnung auch für den Zoll zu nehmen ist.

Ist es nicht so, dass in der Türkei wie in der EU die gebuchte Rechnung auch für den Zoll zu verwenden ist und es nur eine Rechnung mit richtigen Wert geben kann ?
Ich vermute „Unregelmäßigkeiten“. Wie ist deine Meinung ? Was könnte der Grund für die Zollrechnung mit dem falschen zu hohen Wert sein ?

Vielen Dank im Voraus für deine Meinung

Hallo Klaus

mir fällt dazu auch recht wenig ein, warum es 2 unterschiedliche Rechnungen gibt.

Die Amis machen auch gerne 2 Rechnungen und meinen, uns damit einen Gefallen zu tun, indem sie die Rechnung für die Importabfertigung reduzieren. Leider fällt sowas dann bei der Zollprüfung auf (oder man hat einen Abgleich zwischen Zollbescheid und Fibu). Das kann aber hier nicht der Fall sein sein.

Mir würden eigentlich nur 2 Antworten einfallen

  1. Es handelt sich um Waren, die Subventioniert sind und Rückerstattungen in Anspruch genommen werden.

  2. Der Kunde in Litauen bucht und zahlt tatsächlich 12.800 EUR, vovon aber wohl dann 2800 EUR in bar über den Tisch gehen

Ansonsten … keine weitere Antwort parat … tut mir leid

Gruß Peter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Also ein sehr defizieler Fall. Erstens es darf nur eine Rechnung geben, da die Frachtkosten DDU sind hätte es die Rechnung nicht mit 12800,–€ geben dürfen.

Warum der Türkische Zoll diese Rechnung anfordern soll verstehe ich überhaupt nicht, da er nichts davon hat.

Kann es sein das der Kunde diese Rechung angefordert hat um die Frachtkosten seperat ausweisen mußte. Es gibt zwar keine Vorgabe dafür aber es kann eher sein, daß der Litauische Zoll es so haben wollte.

Ich denke eher sie hätten die Frachtkosten seperat ausweisen müssen und haben den Fehler begangen noch mals die Frachtkosten dazu zu schreiben.

Da diese Rechnung auch nach Litauen gegangen ist könnte der Kunde noch Probleme mit dem Zoll in Litauen bekommen, da es dort zur Zoll und Steuerschuld kommt und es zwei Rechnungen gibt und die eine 2800,–€ höher ist, könnte man hier eine so genannte Zoll bzw. Steurbeugung vermuten (Also Vörsätzliche Steuerhinterziehung bzw. Zollunterschlagung)Wegen niederiger Preisangabe.

Natürlich kenne ich die Bestimmungen in der Türkei nicht, aber ich denke der MA hat nicht genug Fachwissen und einen Fehler begangen.

Es sollte dringen geklärt werden, das diese zweite höhere Rechnung storniert wird, damit es nicht zu komplikationen kommt.

Diese Auskunft ist natürlich unverbindlich, da ich wie gesagt die Ausfuhrbestimmungen der Türkei nicht kenne, hier könnte man sich vielleicht noch bei der IHK erkundigen ob es dort Informationen oder eine Auskunftsmöglichkeit gibt.

Hallo Klaus
wir haben auch Lieferanten aus der Türkei.Ich weiss das die Zollabwicklungsgebühr ,dh. die Kosten die der Zollagent für sein Arbeit verlangt sehr hoch sind.Bei der Lieferbedingung DDU kann der Frachtkostenanteil im Teilepreis oder zusätzlich auf der Rechnung erscheinen.
Korrekt ist das er den Rechnungswert Ware + Fracht bis zur EU-Außengrenze ergibt den Zollwert.Die Inlandsfracht in der Türkei kann er ,wenn ein Beleg oder Angebot vorhanden ist vom Zollwert abziehen.Sollte er die Rechnung mit dem niedrigen Wert verwenden begeht er eine Steuerhinterziehung.Da Litauen in der EU ist und wir mit der Türkei ein Freihandelsabkommen haben ist wenn ein ATR oder die registrierte Zulassungsnummer auf den Lieferpapieren vorhanden sind wird kein Zoll anfallen.Es fällt nur Einfuhrumsatzsteuer an die man in der Türkei wahrscheinlich wie in Europa von der Vorsteuer abziehen kann.Dadurch rate ich dir lieber beim Zoll eine Korrektur der Einfuhr zu beantragen und nicht bei einer Steuerprüfung neben Nachzahlungen noch eine saftige Strafe zu erhalten.Da eurer Lieferant aus der Türkei auch mit Präfernzpapier liefert habt ich auch keinen Zoll.
Sicher ist man sollte nicht unbedingt versuchen absichtlich eine niedrige Rechnung zu verwenden.Das kann ,ich habe es in unserer Firma gesehen zu einem bösen Ergebniss führen.
Solltest du noch Fragen haben bitte melde dich.
Gruß Peter Flurschütz

Hallo Peter,

der Kunde kann es nicht sein. Der hat sich beschwert, dass er zuviel berechnet hat. Die Idee Betrug bei Exportsubventionen hatte ich auch schon im Hinterkopf. Vielen Dank für deine meinung.

P.S.

Die Idioten mit den Proformarechnungen mit zu geringen Wert kennen wir leider auch …