Hallo,
Das geht ja bei der Frage schon etwas durcheinander aber ich versuche es mal:
Aufwand : Dies ist die Verminderung des Vermögens außer bei Kapitalauszahlungen, also der Rückzahlung von Darlehen, Kapitalherabsetzungen, der Auszahlung von Dividenden u. ä.
Kosten : Die Kosten sind Aufwand, der betriebsbedingt anfällt. Spenden, Reparaturen an Werkswohnungen u. ä. sind bspw. nicht betriebsbedingt, somit Aufwand aber keine Kosten.
Ausgaben : Diese entstehen, wenn Kosten innerhalb eines Jahres bezahlt werden, also zu Geldzahlungen oder kurzfristigen Verbindlichkeiten (bspw. kurzzeitige Schulden an Lieferanten, Vermieter) führen.
Kaufe ich etwas und vereinbare, es erst mehr als ein Jahr später zu zahlen (bspw. bei Ratenzahlung oder Leasing) entstehen Kosten und Aufwand aber keine Ausgaben. Ebenso ist es bei Abschreibungen, da die, sagen wir Maschinen, die abgeschrieben werden, meist bei der Investition schon bezahlt wurden.
Weitere gute Beispiele gibt es bspw. auf http://www.waldlandwelt.de/Themen/ertrag_aufwand.html.
Nun zu den Leasingzahlungen im Dez. für Jan. Die genannten Begriffe stammen aus der Kosten- und Leistungsrechnung.
Ausgaben :
Da Geld fließt, haben wir eine Ausgabe. Antwort: ja
Kalkulatorische Kosten :
Die Leasingzahlungen sollten in der Kostenrechnung nicht anders bewertet sein als in der Buchhaltung. Deshalb sind es keine kalk. Kosten. Antwort: nein
Grundkosten :
Dies sind aufwandsgleiche Kosten. Das wäre ja schon einmal der Fall. Da aber sowohl in der Buchhaltung als auch in der Kostenrechnung die Zahlung erst dem nächsten Jahr zugeordnet wird, sind auch die Grundkosten erst dem nächsten Jahr zuzuordnen. Antwort: nein
neutraler Aufwand :
Dies ist neben betriebsfremdem auch periodenfremder Aufwand. Es ist Aufwand, es ist periodenfremd, also Antwort: ja.
Was sagt denn die Lösung?
Grüße