Hallo,liebe Mitstreiter!
Im Wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (WGB) des Vereins ( sog. Bockwurst-und Bierverkauf, etwa 10.000,-€ Umsatz) sind aus irgendwelchen Gründen
Einkaufsbelege verlorengegangen und in der Einnahme-Überschussrechnung auch nicht aufgeführt. Ob gewolllt oder ungewollt steht im Raum.
Wenn eine Überprüfung kommen sollte, werden von den Kontrolleuren bzw. Prüfern bei den Lieferfirmen, z.B. Getränkehandel, Kundenkontos angefordert?
Der Betrieb des Kleinverkaufs ist ehrenamtlich und bisher liegt auch kein Verdacht vor, dass jemand „nicht so richtig mit Geld umgehen“ kann. Ich möchte auch nicht, dass die Leute, die Ihre Freizeit opfern, in irgendeiner Weise verdächtigt werden.
Ich bedanke mich im voraus!