Ausgabe neue Aktien --> Kapitalerhöhung

Hallo zusammen,

Ich hätte da eine etwas, wie ich glaube, speziellere Frage:

durch was zeichnet sich die „Ordentliche“ & die „Genhemigte“ Kapitalerhöhung aus? Wie funktioniert hierbei die Kapitalbeschaffung?

Gruß

Hallo,

durch was zeichnet sich die „Ordentliche“ & die „Genhemigte“
Kapitalerhöhung aus? Wie funktioniert hierbei die
Kapitalbeschaffung?

wie immer: Ausgabe der Aktien gegen Geld bzw. Sacheinlage.

Eine ordentliche Kapitalerhöhung wird so beschlossen wie sie durchgeführt wird, während die HV bei einer genehmigten Kapitalerhöhung lediglich einen Rahmen vorgibt. Mehr dazu im Aktiengesetz in den §§ 182 ff bzw. 202 ff.

Gruß
Christian