Hallo an Alle
Wir wohnen in einer WEG (16 Einheiten, zwischen 50 und 90 qm) und zahlen monatlich Rücklagen für die Instandsetzung nach Wohnfläche. Die großen Wohnungen zahlen mehr, die kleine weniger.
Jetzt soll eine neue SAT Antenne montiert werden und die Kosten aus den Rücklagen bezahlt werden. Und dass finde ich nicht fair. Alle Wohnungen bekommen die gleiche Leistung (einen SAT Anschluss egal ob 90 qm oder 50 qm.) sollen auch gleich viel zahlen. Für eine Entnahme von 100€ aus den Rücklagen müssen die Wohnungen anteilig unterschiedliche Einzahlungen leisten. Die Kosten für Verwaltung, Bank, Schornsteinfeger werden ja auch durch 16 geteilt. Wieso nicht auch die Antennenkosten?? Kann mir jemand da weiter helfen wie es richtig ist?? Anscheinend wurde es in der WEG Versammlung so beschlossen. Bei der Versammlung waren aber nicht ¾ der Eigentümer anwesend. Ist dieser Beschluss trotzdem gültig??
Besten Dank in voraus für jeden Hinweis
Hi,
das mit der Fairness ist so eine Sache.
Ich verstehe zwar Deinen Denkansatz würde das aber anders sehen.
Es handelt sich hier ja um eine Anschaffung von Gemeinschaftseigentum. Hier ist m.E. die Verteilung der Anschaffungskosten gem. WeG-Anteil (flächentechnisch) anzusetzen. Da hier jede Wohneinheit einen „imaginären“ Anteil der Satschüssel erwirbt - analog der Wohnungsgröße - ist die Verteilung der Kosten nur durch die Anzahl der Wohneinheiten nicht angemessen.
Ist doch genauso zu sehen, wie die Anschaffung der neuen Haustür, oder die Dachsanierung. Hier hat jede Einheit ebenfalls nur den Anteil seiner Wohnungsgröße an den Gesamtkosten zu tragen.
Die Frage des Leistungsempfangs (nur 1 Anschluß für jede Wohnung) stellt sich nicht. Ihr habt ja auch nur jeder ein Abwasserrohr, habt aber die Kosten dafür anteilig zu tragen.