Ausgaben vor Aufnahme des Gewerbes

Hallo zusammen,

diese Frage wurde zwar schon so ähnlich hier gestellt, mit der Antwort konnte aber sowohl ich wie anscheinend auch der Fragesteller nicht viel anfangen *g*… deswegen noch einmal, vielleicht etwas genauer definiert:

Ausgaben, die ich vor Aufnahme des Gewerbes habe (es geht hier um Material- und Herstellungskosten für Ausstellungsstücke für meine geplante Mode-Galerie, bereits gekauftes Inventar…), sind die gewinnmindernd bzw. kann ich die nach Aufnahme des Gewerbes in meine Gewinn-Verlust-Rechnung mit einfließen lassen?

Ich habe die Information, dass ich für diese Ausgaben auf jeden Fall die Vorsteuer in diesem Jahr verrechnen kann, ist das richtig?

Und dann würde mich noch interessieren:

  • kann ein Verlust in unbegrenzter Höhe ins neue Geschäftsjahr mit übernommen werden?
  • gibt es zeitliche Einschränkungen für Verlustüberträge? Oder kann man Jahr für Jahr für Jahr übertragen?

Danke schön!
Véronique

Ausgaben, die ich vor Aufnahme des Gewerbes habe (es geht hier
um Material- und Herstellungskosten für Ausstellungsstücke für
meine geplante Mode-Galerie, bereits gekauftes Inventar…),
sind die gewinnmindernd bzw. kann ich die nach Aufnahme des
Gewerbes in meine Gewinn-Verlust-Rechnung mit einfließen
lassen?

Wenn es in diesem Jahr gekauft ist, sehe ich da kein Problem, ansonsten müssen da noch fachlichere Leute was zu sagen.

Ich habe die Information, dass ich für diese Ausgaben auf
jeden Fall die Vorsteuer in diesem Jahr verrechnen kann, ist
das richtig?

für alles was in diesem Jahr gekauft wurde wird die Vorsteuer in diesem Jahr verrechnet. das gilt auch für das was über mehrere Jahre abgeschrieben wird: Es wird nur das Netto abgeschrieben, die Vorsteuer wird in diesem Jahr verrechnet.

… kann ein Verlust ins neue Geschäftsjahr übertragen?

dazu Fachleute befragen, bzw. weitere Antworten hier im Forum abwarten…
Tipp: Steuerberater kostet, ist aber am preiswertesten, wenn man eine Stunde Gespräch zum festen Stundensatz vereinbart.
Die Leute beim Finanzamt beraten kostenlos.

http://www.klicktipps.de/gewerbe.htm

Hay!
Vor diesem Problem stand ich auch. Es lief dann wie folgt:
Ich hatte Ausgaben aus 2003 und von Monaten vor „Gewerbeanmeldung“. Ich habe dann eine Einnahme-Überschussrechnung des letzten Jahres nachgereicht und auch die Voranmeldungen. Habe dann das Geld (Umsatzsteuer) ratzfatz zurück bekommen. Ich kann diese dann auch am Jahresende mit angeben.
Schliesse dich einfach mal mit dem Arbeitsamt kurz. Aus meiner Erfahrung kann ich sagen, dass das Finanzamt bei mir im Vergleich zu allen Ämtern und Behörden mit denen ich zu tun hatte, am unbürokratischsten und freundlichsten war. Gehe einfach zu deinem Sachbearbeiter und frage freundlich nach wie die das gerne handhaben möchten. Dann sollte das kein Problem sein.

greets… Bastian

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