wie sieht es eigentlich mit Investitionen aus, die man schon vor der Gewerbeanmeldung aus privaten Mitteln zahlt.
z.B. ein Messebauer kommt schon im Februar günstig an eine Hubameise dran, die er vom ersparten zahlt. Hätte diese Ausgabe aber natürlich gerne im März 05 (Gewerbeanmeldung) als Ausgabe für den Betrieb gebucht.
Ist das ok, wenn ich auf den Beleg von Februar "ausgezahlt … im März) schreibe und diesen Betrag dem Firmeninhaber aus der Firmenkasse erstatte?
das ist kein Problem, die Gewerbeanmeldung stellt nicht den Beginn der gewerblichen Tätigkeit dar. Die Ausgaben im Februar sind ja sehr zeitnah und können als Betriebsausgaben berücksichtigt werden.
Entweder man bucht die Aufwendungen als Privateinlage oder über Kasse/Bank.
?-Ausgaben vor Gewerbeanmeldung-Vorsteuer?-
Hi Sigi, hi Deri,
wie ziehe ich dann die Vorsteuer? Über Privat verbuchen würde keine Vorsteuer entstehen lassen, und über Kasse/Bank fiele eine Umsatzsteuervoranmeldung für einen Zeitraum an welcher nicht durch das Gewerbeanmeldungsdatum gedeckt ist. Oder bucht mensch dann automatisch in den ersten Monat der Anmeldung damit das Finanzamt erst gar nicht nachfragen muß-am besten mit Kopien der größeren Rechnungen?
Und RIESENVIELENJUCHHEISSA-> DANK (by the way:smile: an MM und Barul- 1a Antworten auf meine Fragen vom 12.!! (wäre mal für ne w-w-w-Fete zwecks einen ausgeben können/wollen)
Hoffe die Frage berührt auch die Deine Sigi
Liebe Grüße
Noah
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Und RIESENVIELENJUCHHEISSA-> DANK (by the way:smile: an MM und
Barul- 1a Antworten auf meine Fragen vom 12.!! (wäre mal für
ne w-w-w-Fete zwecks einen ausgeben können/wollen)
Vorschlag:
Ein paar von uns tun sich zusammen, sammeln etwas Geld und bestellen was für MM und Barul bei http://www.apfelwalzer.de