ich habe eine kurze Frage zum Bereich Aktien. Wenn eine Aktiengesellschaft gegründet wird, wie stellt man dann den Ausgabewert einer Aktie fest? Also ich meine quasi den Preis´, den jemand für diese „neue“ Aktie bezahlen muss. Das muss ja irgendwie geregelt sein… Finde nichts befriedigendes im Netz LG Britta
ja das ist soweit richtig. Die Sache wird von einer Wirtschaftsprüfung geprüft und eine Bank muß auch die sog. Prospekthaftung übernehmen dh. dass die Angaben im Verkaufsprospekt richtig sind.
Der Wert der Aktie richtet sich grob nach der Relation von Nettovermögen (dh. nach Abzug von Schulden) und Eigenkapital.
Natürlich gibt es dann immer wieder Probleme, weil auch z.B. Patente, Erfindungen usw. bewertet werden müssen. Dass das nicht immer so einfach ist, stellt man zuletzt auch bei der Telecom-Aktie fest.
Eine Wirtschaftsprüfung hatte die Bilanzen von Telecom über Jahre hinweg geprüft. Nach meiner Meinung und auch nach Überzeugung von Fachleuten, waren hier beträchtliche Immobilievermögen in der Bilanz enthalten, deren Wert weit überzogen war. Fachleute schätzen, dass das Immobilievermögen mit rd. 800 Mio Euro zu hoch angesetzt wurde…???
Vor zig Jahren wurden so auch die Vermögenswerte eines Automotivezulieferers bei weitem zu hoch angesetzt. Also man ist da nicht immer vor Problemen geschützt.
es geht ja letztlich um den Wert des Unternehmens. Dies ist zumindest der Wert aller Vermögenswerte, die in der Bilanz stehen (Buchwert). Wenn ein U. 1 mio Aktien herausgeben will bedeuted das Vermögen/1Mio= Wert einer Aktie. Dann gibt es einen Unternehmenswert, der mitels der DCF ermittelt wird und wobei die zuküntigen Ergebisse (also Plangrößen) abgezinst werden auf den heutigen Tag. Das wäre dann der Preis, den ein Unternehmenskäufer zahlen würde. Aktionäre sind quasi Unternehmenskäufer. Unternehmenswert/1Mio Aktien= Wert der Aktie. Und nun kommt noch der Emmissionskurs, also der Kurs den den Bank/Unternehmen vorschlagen - der Kurs, der dem Markt angeboten werden soll. Je nach Angebot und Nachfrage und Psychologie der Märkete verändert sich dieser Preis. Insofern kann der Aktienkurs dann weit von den oben beschriebenen rechnerischen abweichen. Ein eindeutige Antwort gibt es nicht.
Anders erklärt: Stell Dir vor, die willst ein Unternehmen kaufen. Was wärest Du bereit zu bezahlen. Diesen Wert dividierst Du durch die Anzahl der geplanten Aktien, die herausgegeben werden sollen.
Also, wie gesagt, es gibt hier nicht die eine Wahrheit. Letztlich entscheidet der Markt, was eine Aktie kosten darf.
Hallo,
im Aktienrecht bin ich nicht der richtige Ansprechpartner. Aus meiner einfachen Kenntnis wird in der erstem Versammung über diesen Punkt beschlossen.
Vielleicht kann ein anderer Teilnehmer Ihnen eine vollständige Auskunft erteilen.
MfG
PB
danke für deine ausführliche Antwort. Also ich suche lediglich den Preis der „erhoben“ wird, wenn das Unternehmen zu einer AG wird. Du hast gesagt dieser Wert ist Summe aller bewerteten Vermögensgegenstände in der Bilanz durch die Anzahl der ausgegebenen Aktien. Wie sich der Preis entwickelt, sei mal dahingestellt (Discounted Cash Flow Modell sprachst du an). Nun können die Vermögengegenstände ja auf Pump in der Aktiva der Bilanz liegen. Damit hätte man einen hohen Wert Vermögengegenstände auf der Aktiva und einen Anteil Fremdkapitalverpflichtungen auf der Passiva der Bilanz… Somit würde man den Wert der Aktien ja quasi künstlich aufwerten, oder? Wird der Ausgabewert nicht eher auf Grundlage der Vermögensgegenstände im Verhältniss zum Eigenkapital ermittelt?
danke für deine infomative Antwort. Wie genau meinst du das mit der Relation von Eigenkapital zu Fremdkapital? Stell dir mal vor man hätte ein Unternehmen, dessen Vermögensgegenstände zu 100 Euro bewertet werden würden (Aktivseite). Diese Vermögensgegenstände würden zu 50 Euro aus Fremdkapital und 50 Euro aus Eigenkapital bestehen (Passivseite). Jetzt würen dem Unternehmen ja 50% der Vermögensgegenstände „auf Pump“ gehören… Wie würde ich denn nun den Ausgabenwert der Aktien für das Unternehmen bestimmen, wenn ich 5 Aktien ausgeben würde? Wäre das dann 50/5=10 Euro je Aktie oder 100/5=20 Euro je Aktie?
wenn ich es jetzt richtig verstanden habe handelt es sich um eine Rechtsformänderung und es sollen nun Aktien herausgegeben werden. Die Aktionäre sind die EK-Besitzer des Unternehmens. Also müßte man nur das Eigenkapital nehmen und durch die Anzahl der auszugebenden Aktien dividieren.
Der Kaufpreis eines Unternehmens (DCF usw. mal außen vor gelassen) ist also zumindest das EK des Unternehmens. Denn das EK ist ja die Basis für die Fremdfinanzierung (ohne EK keine Knete) und die Finanzierung der Aktivseite der Bilanz (Assets).
Jo, kein einfaches Thema. Welcher Hntergrund hat Dich zu dieser Frage gebracht? In Abhängigkeit davon lässt sich vielleicht sagen, wer die Frage aus seiner Praxis beantworten kann.
Einem Eigenkapital steht ein gleich hoher Vermögenswert gegenüber dh. 50 : 50.
Dh. einem Eigenkapital von 100 gesteht ein Vermögenswert von 100 gegeüber.
Logisch wird 100 Euro Eigenkapital zu 100 Kurswert vergeben. Bei 2 Aktien zu 50 Euro also wieder kostet eine Aktie 50 %.
Der Kurswert würde hier dem Vermögenswert entsprechen dh. 1: 1.
Sehr geehrte Britta.
die Emission von Aktien erfolgt durch Investmentbanken, die rechnen (weiß aber nicht wie, das ist Finanzökonomie) einen Aktienwert aus, von dem sie meinen, daß sich an der Börse Käufer finden. Je nachdem ob alle Aktien plaziert werden können oder überzeichnet sind, kann sich der Ausgabekurs bereits verändern. Wenn die Aktien plaziert sind, bestimmt Angebot und Nachfrage deren täglichen Kurswert, was großteils spekulativ ist (siehe Finanzblase), was von Zeit zu Zeit zu Krisen führt. Wenn man weiß, daß das Finanzvolumen ein Mehrfaches des Realwertes der Wirtschaft ausmacht, ist klar, daß hinter den Aktien nur teilweise reale Deckung steht.
Mit freundlichen Grüßen RA Streich