Guten Tag!
Habe im Netz diesen Text hier gefunden:
http://www.kostenlose-urteile.de/Hausverkaeufer-muss…
Dies findet man zig mal im Netz. Leider habe ich aber nirgendwo gefunden, wie das ganz ausging. Es geht immer nur bis zu der Stelle, wo es an das Berufungsgericht zurückgegeben wurde.
Weiß da jemand näheres?
Vielen Dank!
Anschlussfrage: Welcher Fachanwalt
Und noch eine Anschlussfrage: Welcher Fachanwalt wäre am besten geeignet zu beurteilen, ob ein Verfahren gegen einen Hausverkäufer Erfolg hätte, wenn der Käufer nachträglich im Haus sog. Flex-Platten als asbesthaltig identifiziert hat und im Kaufvertrag nicht darauf hingewiesen wurde?
Ist das Baurecht? Vertragsrecht?
Vielen Dank!
Wobei sich die Frage stellt, welcher Erkenntnis man der konkreten Entscheidung entnehmen will. Denn die rechtlichen Ausführungen hat der BGH ja getätigt, ob das jetzt in dem betreffenden (und jeweils ja etwas anderen) Einzelfall zu diesem oder jenem Ergebnis führt, ist ja eine reine Tatsachenfrage des konkreten Sachverhalts.
Gruß
Dea
Wobei sich die Frage stellt, welcher Erkenntnis man der
konkreten Entscheidung entnehmen will. Denn die rechtlichen
Ausführungen hat der BGH ja getätigt, ob das jetzt in dem
betreffenden (und jeweils ja etwas anderen) Einzelfall zu
diesem oder jenem Ergebnis führt, ist ja eine reine
Tatsachenfrage des konkreten Sachverhalts.
Ja, hab ich verstanden, danke für die Antwort.
Ich glaube, ich hab den vollständigen Verlauf hier gefunden: http://www.ra-kotz.de/hauskauf_gewaehrleistungsaussc…
Sehe ich das richtig?
Und habe ich das auch richtig verstanden, dass die Berufung insofern Erfolg hatte, als der Verkäufer nun doch die Asbest-Entsorung bezahlen musste?
Welche (umgangssprachlich ausgedrückt) waren dafür letzlich ausschlaggebend?
Bitte um Hilfe, das Juristendeutsch so geballt ist etwas viel für mich 
Vielen Dank