Jugendschutzgesetz
Hallo Susanne,
grundsätzlich darf sich deine Tochter bis 24.00 Uhr in Gaststätten / Diskotheken aufhalten.
Es gibt aber eine Ausnahme: wenn eine von dir beauftragte volljährige Person dabei ist, darf deine Tochter auch länger weg, muss aber einen von dir unterschriebenen Zettel dabei haben auf dem du erklärst, dass du Person X zur Erziehung und Begleitung für diesen Tag für diese Disko oder für alle Diskos beauftragt hast.
Natürlich solltest du darauf bestehen, diese Person kennenzulernen… Sollte nämlich diese Person nicht zur Erziehung/Begleitung geeignet sein, kannst du nämlich dafür verantwortlich gemacht werden.
Vielleicht tust du dich dann leichter wenn du zumindest eine/n aus der Clique kennst…
und diese Bescheinigung stell am besten nur immer für den jeweiligen Abend aus…
grüsse
dragonkidd
Sie findet mich völlig bescheuert, wenn ich meine, sie sollte
um 23.30 Uhr zu Hause sein, wenn ich nicht möchte, dass sie
nachts bis 2.00 Uhr in Diskotheken rumhängt und bei ihren
Freunden (die ich nicht kenne und die allesamt männlich sind)
schläft.
Einen richtigen Freund hat sie noch nicht und mir ist nicht
wohl dabei, wenn ich mir vorstelle, dass sie mit 2-3 Jungs die
ganze Nacht verbringt, obwohl sie sie selbst noch nicht so gut
kennt.
Bin ich völlig daneben und verdiene jetzt ihr: „Du bist eine
furchtbar strenge und komische Mutter!“
Es würde mich freuen, wenn ich dazu mal eure Meinung hören
könnte.
Gruß Susanne
