Guten Tag,
bis wann dürfen Jugendliche ab 14 Jahre und Jugendliche ab 16 Jahre gesetzlich eine öffentliche Veranstaltung (Stadtfest o.Ä.) besuchen?
MfG
Guten Tag,
bis wann dürfen Jugendliche ab 14 Jahre und Jugendliche ab 16 Jahre gesetzlich eine öffentliche Veranstaltung (Stadtfest o.Ä.) besuchen?
MfG
Abschnitt 2
Jugendschutz in der Öffentlichkeit
§ 5 Tanzveranstaltungen
(1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden.
(2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient.
(3) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen.
Hallo,
(1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht :
Das heißt: ein 15jähriger darf nicht alleine (also ohne Eltern…) auf das Stadtfest gehen? Also auch nachmittags nicht? Sorry, aber das kann ich mir nicht vorstellen.
Der UP fragte nach öffentlichen Veranstaltungen wie z.B. einem Stadtfest. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das zu einer „öffentlichen Tanzveranstaltung“ gehört. Ich hatte öffentliche Tanzveranstaltung eigentlich als Veranstaltungen wie: Tanz in den Mai, Diskos usw. betrachtet.
Gruß
ShannonS