HAllo,
Ich habe einem „Freund“ mein Mischpult Ausgeliehen, er meinte daraufhin das er es mir abkaufen möchte, hat aber erst ende Des Monats das Geld, also hab ich gemeint er sollte es noch solange behalten, nunja das vor etwa 6Monaten…ES kamen immer nur Ausreden von ihm und verschiebenungen.
MAn hat ihn auch nie zuhause angetroffen um es sich persönlich abzuholen.
Meine Frage ist nun, kann ich REchtlich etwas ausrichten?
Ich habe den Orginal KArton den Kaufvertrag zur herstellerfirma und ein Paar zeugen das es MEins ist.
er hingegen die Software und das Mischpult.
ES gab leider keinen SChriftlichen vertrag zwischen uns.
Aber kann ich ihn anzeigen wegen Diebstahl, da er es nicht auf aufforderung zurück gibt?
wer weiß was ich machen kann?
Hallo,
gib im die Chance und teiel Ihm vorher schriftlich mit das nach ablauf einer Frist du eine Strafanzeige wegen Unterschlagung machen wirst wenn die Sache bis dahin nicht geklärt sein sollte.
Gruß Marco
www.hauptsttadtdetektei.de
www.pc-forensic.com
Hallo, erst Mal greift da das Zivilrecht. Um der Form genüge zu tun und auch bei einer späteren Strafanzeige Bestand zu haben, wäre es sinnvoll, ein Schreiben an den „Freund“ aufzusetzen, in dem du noch einmal chronologisch aufführst, wann du ihm das Gerät geliehen hast, was wann abgesprochen worden ist und wann du ihn „ermahnt“ hast und und und. Wichtig ist dann noch, dass du ihm eine Frist zur Rückgabe oder Bezahlung setzt, mindestens 14 Tage. Du kannst ihm natürlich auch mitteilen, dass du ggfls. einen Anwalt konsultieren und ggfls. auch Strafanzeige erstatten wirst. Den Brief solltest du dann allerdings am besten per Einschreiben mit Rückschein zustellen lassen, um einen Nachweis zu haben. Sollte sich gar nichts tun, kannst du noch (danach!) Strafanzeige wegen Unterschlagung erstatten.
Viel Erfolg
awema
Verträge müssen nicht schriftlich gemacht werden.
Anschreiben mit einschreiben rückschein und darin rückforderung mit fristsezung 10 tage danach Mahnbescheid beim Amtsgericht