Sind handschriftlich ausgefüllte und unterschriebene Vorlagen für Testamente gültig, oder muss ich die vorgegebenen Fragen auf den Bögen abschreiben und dann die Fragen ergänzen?
Ein handschriftliches Testament ist nur dann gültig, wenn es vom ersten bis zum letzten Buchstaben handschriftlich ist! Zudem frage ich mich, was du mit „Fragen“ auf einer Vorlage meinst? Ein Testament ist keine Sammlung von Fragen und Antworten. Kann es sein, dass die „Vorlage“ gar keine Vorlage für ein Testament ist, sondern eine Vorlage für die Vorbereitung der Abfassung eines Testaments, damit man sich zunächst einmal klar darüber wird, was geregelt werden kann/muss, und welche Regelung hierfür im Einzelfall die richtige ist?
Ganz ehrlich, wenn ich deine Frage lese, werde ich mal wieder daran erinnert, warum kaum ein von Privatpersonen ohne juristische Hilfe erstelltes Testament geeignet ist, die gewünschten Folgen herbeizuführen. Und ich verstehe einfach auch nicht, warum Menschen, wenn es ggf. um richig viel Geld geht (sonst kann man sich den Spaß ja eigentlich auch gleich sparen), ausgerechnet die paar Kröten für eine fachliche Beratung sparen wollen.
Hallo,
es gibt im Handel und im Netz in der Tat Vorlagen mit Ausfüllhinweisen dazu. Für erste Schritte auf diesem Gebiet sind diese Vorlagen durchaus nützlich. Eine Seite davon ist so gestaltet, dass das Wort Testament vorgegeben ist und danach viele Zeilen zum Ausfüllen vorhanden sind.
Die andere Seite ist als eine Art Leitfaden gestaltet, die vorgegebene Fragen mit anschließenden Lücken enthält, die dann ausgefüllt werden können.
Ich habe die Erklärungen dazu nicht mehr. Und, ja, es kann sein, dass damit lediglich ein gedanklicher Rahmen vorgegeben werden soll. Auf den ersten Blick könnte man aber etwas anderes meinen, und deswegen die Frage hier.
Vielleicht sollte man eine verpflichtende Fortbildung für alle 60jährigen einführen (die mehr als 30.000 Euro oder so besitzen) zum Thema “Wie vererbe ich richtig?”