Ausgeliehen aber nicht zurückgeholt

Mhhh, man nehme mal an.
A leiht sich von B was aus.
B will es nach einer Zeit zurückhaben. A schlägt einen Termin vor, aber B hat da keine Zeit. Danach hat sich weder A bei B noch anders herum gemeldet.

Wie sieht die Sache mit dem Eigentum hier aus, könnte B hier noch nach Jahren kommen und die Sache einfordern?

Natürlich, das Eigentum bleibt bei B. Und da A weiß, daß er nicht der Eigentümer ist, kommt Ersitzung nicht in Frage.