Ausgemustert!?!

guten abend,

ich hab folgendes anliegen:

ich wurde vor kurzem nach der Musterung vom Kreiswehrerstatzamt für nicht wehrdiensttauglich eingestuft. mir wurde mitgeteilt das ich nicht zum Wehrdienst herangezogen werde.

nun habe ich einen brief vom Bundesamt für Zivieldienst bekommen in dem gefordert wird, dass ich denen einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer plus Lebenslauf verfassen und denen schicken soll!!!

was hat das auf sich?ich dachte wenn ich ausgemustert bin, muss ich kein zivildienst machen.oder???

Hallo,
hast du da vielleicht schon vorsorglich bei der Musterung Antrag auf KDV gestellt?
Gruss
Rainer

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Hallo.

nun habe ich einen brief vom Bundesamt für Zivieldienst
bekommen in dem gefordert wird, dass ich denen einen Antrag
auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer plus Lebenslauf
verfassen und denen schicken soll!!!
was hat das auf sich?ich dachte wenn ich ausgemustert bin,
muss ich kein zivildienst machen.oder???

Das ist zwar richtig, aber da scheint es intern wohl ein kleines Kommunikationsproblem gegeben zu haben… Oder liegt eine T3-Musterung vor ? Siehe auch http://www.musterung.de

Da empfiehlt sich wohl ein
Kopieren des Musterungsbefunds und ein Beilegen desselben zu den Unterlagen.

HTH
mfg M.L.

vielen dank für die antworten.
Ja, ich hatte schon bei der Musterung Antrag auf KDV gestellt…
liegt da ein zusammehang??

vielen dank für die antworten.
Ja, ich hatte schon bei der Musterung Antrag auf KDV
gestellt…
liegt da ein zusammehang??

Hallo,
da liegt der Zusammenhang, denn von selbst kommen die nicht auf die Idee jemanden, der untauglich gemustert wurde, zum Ersatzdienst einzuladen. Wohl etwas zu schnell den KDV-Antrag gestellt.
Gruss
Rainer

da liegt der Zusammenhang, denn von selbst kommen die nicht
auf die Idee jemanden, der untauglich gemustert wurde, zum
Ersatzdienst einzuladen. Wohl etwas zu schnell den KDV-Antrag
gestellt.

Das Amt fuer Zivildienst sagt da aber was anderes:

Voraussetzung für die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer ist der rechtskräftige Abschluss des Musterungsverfahrens. Das Ergebnis der Musterung gilt im Falle der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer auch für den Zivildienst.

Damit gilt doch der Kandidat nach dem „Ausmustern“ auch als untauglich fuer den Zivildienst oder?

Damit gilt doch der Kandidat nach dem „Ausmustern“ auch als
untauglich fuer den Zivildienst oder?

Wer für den Wehrdienst untauglich ist, hat nicht einmal mehr Anspruch auf Bescheidigung des Antrags auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer. Es fehlt ja schon am Interesse. Wer nicht wehrpflichtig ist, muss natürlich auch keinen Zivildienst ableisten.

Levay