Moin,
seit einigen Monaten arbeite ich in einem Unternehmen (Handel mit Wertmetallen, Briefmarken,Internetshop) als Buchhalterin. Durch das „angenehme Betriebsklima“ bin ich mittlerweile die einzige Mitarbeiterin, alle anderen haben gekündigt. Nun ist es seit letzten Freitag so, dass ich von meinem Chef mit einer selbstverständlichkeit, ja ich würde mal sagen als Packerin eingesetzt werde. Waren auspacken, in die Regale einräumen. Die eingegangenen Bestellungen zusammen suchen, alles in den Keller schleppen, wenn es verpackt ist wieder rauf schleppen, alles frankieren und zur Post schleppen. Ich bin total frustriert und kaputt und weiss nicht ob und wie ich mich dagegen wehren kann ohne meinen Job zu verlieren, den mir die AG zugeschustert hat.
Vielleicht hat ja hier jemand einen Rat für mich???
Moin,
seit einigen Monaten arbeite ich in einem Unternehmen
(Handel
mit Wertmetallen, Briefmarken,Internetshop) als
Buchhalterin.
Durch das „angenehme Betriebsklima“ bin ich
mittlerweile die
einzige Mitarbeiterin, alle anderen haben gekündigt.
Nun ist
es seit letzten Freitag so, dass ich von meinem Chef
mit einer
selbstverständlichkeit, ja ich würde mal sagen als
Packerin
eingesetzt werde. Waren auspacken, in die Regale
einräumen.
Die eingegangenen Bestellungen zusammen suchen, alles
in den
Keller schleppen, wenn es verpackt ist wieder rauf
schleppen,
alles frankieren und zur Post schleppen. Ich bin total
frustriert und kaputt und weiss nicht ob und wie ich
mich
dagegen wehren kann ohne meinen Job zu verlieren, den
mir die
AG zugeschustert hat.
Vielleicht hat ja hier jemand einen Rat für mich???
guten Morgen, dass du variabel eingesetzt wirst ist
doch fein, besser als gar nicht eingesetzt. Allerdings
kannst du ja mal in deinem Arbeitsvertrag nachsehen, ob
deine Aufgaben dort spezifisch oder allgemein benannt
sind. Wege des Rechts sind ein ruhiges und sachliches
Gespräch mit deinem unmittelbaren Weisungsberechtigten
oder Chef. (nie Mo. oder Fr.)ansonsten Betriebsrat,
Gewerkschaft oder Arbeitsgericht. Die Entscheidung
musst du selber treffen, denn es kommt auch auf das
Betriebsklima und das Verhältnis zu Firma und Chef an.
Also wäge genau ab, wie deine Chancen sind. Recht haben
heißt nicht, auch immer Recht bekommen. Ausgenutzt
werden wir doch alle, dafür hat schon die Politik mit
ihren Minnijobs etc. gesorgt. Alles Gute.
Guten Morgen,
gibt es in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat? Falls ja, führen Sie ein Gespräch mit ihm. Sie werden Ihnen helfen können.
Falls es keinen Betriebsrat gibt, ist es in Ihrem Fall sehr schwierig, da Sie sich einerseits dagegen wehren möchten, aber andererseits Angst um Ihren Job haben!
Das weiß Ihr Chef viel zu gut und nutzt absichtlich Ihre schwache Position aus.
Das schlechte Arbeitsklima kommt nicht von irgendwo her. Es sieht so aus, dass Ihr Chef im Moment keine andere Wahl hat, Sie „auszunutzen“, da er zuwenig Mitarbeiter hat.
Ich fürchte, selbst wenn Sie sich auf Ihren Vertrag hinweisen und ihm sagen, dass die zusätzliche Aufgabe nicht in Ihrer Stellenbeschreibung steht, wird ihn nicht interessieren. Er wird sehr gereizt sein und die Zusammenarbeit wird noch schwieriger für Sie!
Sie müssen sich leider entscheiden, ob Sie da bleiben wollen oder nicht! Falls ja, versuchen Sie, mit ihm ein Gespräch (vielleicht haben Sie bereits getan!) auf einer sachlichen Ebene zu führen. Falls Sie merken, dass Sie da nicht weiter kommen, müssen Sie nach einer neuen Stelle suchen. Parralel dazu würde ich an Ihrer Stelle, falls Sie rechtschutz-versichert sind, einen Rechtsanwalt einschalten, um evt. eine Abfindung rauszuholen.
Gute Buchhalter werden immer wieder gesucht.
Es ist mir bewusst, dass es nicht leicht ist, einen neuen Job zu bekommen. Aber nur Sie können Ihre Stärken und Schwächen einschätzen.
Was halten Sie davon:
Setzen Sie sich in Ruhe hin
Nehmen einen Stift und ein Stück Papier zur Hand
Schreiben alles auf, was dafür und dagegen sind.
Vielleicht werden Sie die Situation klarer sehen und es hilft Ihnen bei Ihrer Entscheidung.
Ihnen wünsche ich alles Gute und falls Sie einen neuen Job suchen, viel Erfolg.
Herzliche Grüsse
To Van (Hr.)
Hallo Cosarin,
- rechtlich sieht es so aus, dass wenn Du als Buchhalterin (egal ob per schriftlichen oder mündlichen Vertrag) eingestellt wurdest, Du nur Aufgaben zugewiesen bekommen darfst, die dem Berufsbild „Buchhalter“ entsprechen. Du darfst also definitiv nicht als Packerin eingesetzt werden. Man darf ja auch nicht ein Vorstandsmitglied der Siemens AG als Pförtner einsetzen - nur mal als krasses Beispiel.
- Was tun? Ich würde dem Chef obiges mal darlegen und vielleicht auch ergänzen, dass Du körperlich / gesundheitlich nicht in der Lage bist, Packeraufgaben auszuführen (so hört sich das nämlich in Deiner Beschreibung an). Und dann würde ich fragen, ob er noch Interesse hat, Dich als Buchhalterin zu beschäftigen. So ein Gespräch bringt schon mal Klärung. Auch wenn´s nicht gut läuft, weißt Du schon mal, wo Du dran bist.
- Falls er sich nicht einsichtig zeigt: schriftlich auffordern, Dir buchhalterische Aufgaben zuzuweisen (das ist nämlich seine arbeitsvertragliche Nebenpflicht) und androhen, dass Du Deine Leistung verweigerst, solange dies nicht geschieht. Am besten Frist setzen. Brief mit Zeugen übergeben oder einwerfen.
Viel Glück und Kopf hoch.
Hallo Corsarin,
leider kann ich Dir da keinen Rat geben, da mein Fachgebiet Münzen sind.
Sorry.
Viele Grüße
Sjuuul
Hallo,
sich dagegen wehren wird schwierig. Wenn in deinem Arbeitsvertrag „Buchhalterin“ drin steht, dann hättest du ein Argument. Aber bei einem Zwei-Personen-Betrieb sehe ich schlechte Chancen, sich darauf zu berufen.
Halte ein Weilchen durch, vielleicht bessert sich die Geschäftslage!
Leider habe ich kein Guten Rat. Entwieder mann schlucht es weiter und macht so lange bis mann Krank ist oder mann wehrt sich und sagt laut und deutlich NEIN!
Erstens, ist wichtig was in deiner Arbeitsvertrag drin steht. Wenn diese extra tätigkeiten darin genannt sind dann hast du kein grund zu meckern. Wenn die nicht drin sind dann solltest du dein chef davon in kenntnis setzten. Wichtig ist, Schreibe ihm an, Nicht mundlich!
Sage ihm , wie bis jetzt, erkennst du die Betriebliche Personal Probleme und wie bist jetzt hast du dich loyal und flexible gezeigt. Aber, nun gehen diese extra aufgaben auf deiner Gesundheitszustand und als Arbeitgeber hat er einer gewisse fürsorgepflicht seiner Arbeitnehmer gegenüber. Er soll schleunisch dafür sorgen das ersatz Personal angenommen wird um die Betriebliche situation wieder normal herhierzustellen.
Sowas Ähnliches solltest du ihm mitteilen.
Du bist angewiesen auf dein Job klar! Du bist aber noch mehr angewiesen auf deiner Gesundheit! Solltest ales Schief gehen und er dich rausschmeisst, klage gegen die kündigung and klage wegwen Schmerzensgeld!
Untere einkommensgrenze beschäftigten und Arbeitslose haben Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Also dem streit kostet dir nichts.
Viel Glück,
Jason
Hallo Corsarin,
das hört sich nicht wirklich gut an. Ich versuche aber trotzdem hier eine Lösung zu finden:
Zum einen grundsätzlich: Wer in einer hohen Entgeltgruppe eingeschrieben ist, darf nicht für minderwertige Arbeiten konsultiert werden. Anders sieht es aus, wenn man in eine niedrige Tarifgruppe eingeordnet wird.
Siehe Tätigkeiten die nur ein Buchhalters ausführen darf. Minderwertige Tätigkeiten dürfen hier allenfalls in Notfällen mit Einverständnis des Mitarbeiters (also Ihnen) zeitweilig anberaumt werden. Gilt spez. in Klein-Mann-Betrieben.
http://www.ulm.ihk24.de/produktmarken/recht_und_fair…
Evtl. bei der IHK nachfragen, bevor ein Arbeitsrechtsanwalt konsoliert wird.
MFG Octo-juro
seit einigen Monaten arbeite ich in einem Unternehmen (Handel
mit Wertmetallen, Briefmarken,Internetshop) als Buchhalterin.
Durch das „angenehme Betriebsklima“ bin ich mittlerweile die
einzige Mitarbeiterin, alle anderen haben gekündigt. Nun ist
es seit letzten Freitag so, dass ich von meinem Chef mit einer
selbstverständlichkeit, ja ich würde mal sagen als Packerin
eingesetzt werde. Waren auspacken, in die Regale einräumen.
Die eingegangenen Bestellungen zusammen suchen, alles in den
Keller schleppen, wenn es verpackt ist wieder rauf schleppen,
alles frankieren und zur Post schleppen. Ich bin total
frustriert und kaputt und weiss nicht ob und wie ich mich
dagegen wehren kann ohne meinen Job zu verlieren, den mir die
AG zugeschustert hat.
Vielleicht hat ja hier jemand einen Rat für mich???
Hallo,
zuerst mußt du in deinen Arbeitsvertrag schauen was da drin steht.
Betriebsrat gibts ja wohl keinen.
Generell hat der Arbeitgeber ein Direktionsrecht,d.h. er kann 6 Wochen dieses Recht ausüben und dir jede Tätigkeit zuweisen.
Da der Arbeitgeber verpflichtet ist dir Arbeit zu geben, kann er dieses Recht selbstverständlich ausüben auch „Order per Mufti“.
Sinnvoll wehren ist schwierig.Solltest du hinschmeissen ,das weiß auch der AG, dann hast du 3 Monate kein Anspruch vom Arbeitsamt auf Stütze.
Wenn du echt kaputt bist dann ruf doch mal bei Verdi und beim Arbeitsamt vorab an.
Möglich das die gute Tipps haben.
In der heutigen Zeit hat der AG alle Mittel auf seiner Seite, gerade in 1 Mann Betrieben.
Viel Glück
Hallo ‚Corsarin‘,
zunächst stelle ich fest, daß du Buchhalterin bist und kein ‚Mädchen für Alles‘. Deine Arbeitsaufgaben sind in einem dir vorliegenden Arbeitsvertrag klar umrissen, Ausnahmen davon sind diesem Vertrag benannt.
In jedem Falle solltest Du einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht oder, solltest du gewerkschaftlich organisiert sein, auch einen Sekretär für Fragen des Arbeitsrechtes aufsuchen.
Die vielen Kündigungen deiner Kollegen zeigen ja schon
sehr deutlich, daß in diesem Betrieb so einiges im Argen liegt.
Viel Erfolg beim Kampf um ein lebenswertes Arbeitsverhältnis in der Hoffnung dir geholfen zu haben.
bustobaer