Ausgerutscht auf Glatteis. Schmerzensgeld?

Hallo zusammen!

Als ich zu Besuch bei meinen Eltern war, die die Wohnung in einem Haus nur mieten, bin ich auf der Einfahrt bei Glatteis ausgerutscht. Es war weder gestreut, noch gesalzen, sogar die Rettung die mich abholte ist fast ausgerutscht. Ergebnis: äußeres und inneres Sprunggelenk sind gebrochen. Hatte eine Operation (1 Woche Krankenhausaufenthalt), muss in ein paar Wochen nochmals operiert werden (ca. 4 Tage Krankenhaus) und im Sommer müssen dann die ganzen Platten und Schrauben auch nochmals herausoperiert werden. Kann somit auch nicht arbeiten in den Ferien, d.h. ich habe kein Einkommen (bin Studentin) Meine Fragen somit: Kann ich Schmerzensgeld und/oder Schadensersatz von den Vermietern verlangen? Wenn ja, wieviel und geht das Ganze auch außergerichtlich? (da ich meinen Eltern unnötigen Stress mit der Vermietern ersparen möchte) Wäre glücklich, wenn mir jemand weiterhelfen kann. schöne Grüße Cathy

Hallo Cathy,
das hört sich ja recht unangenehm an. Aber natürlich kannst Du Schmerzensgeld für diese Verletzung verlangen. Es handelt sich um eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Der Hauseigentümer hätte seinen Eingansbereich sicher machen müssen. Hat er das nciht getan, muss er ggf. Schmerzensgeld und weiteren schadensersatz zahlen.

Ich denke, dass Du in Deinem Fall etwa 2.000 bis 4.000 EUR Schmerzensgeld bekommen könntest. Ist immer eine Frage des Verhandlungsgeschicks mit der Versicherung.

Einen Vergleichsfall und/oder einen Anwalt für diese Geschichte findest Du auf www.schmerzensgeld.info.

Viel Glück und gute Besserung!
Olli

Hallo Olli,

vielen Dank für Deine Antwort, hat mir sehr weitergeholfen.

Schöne Grüße
Cathy