Angenommen ein Fussgänger rutscht auf einer gefrorenen Strasse (Wohnsiedlung) aus, da er den an ein Einfamilienhaus angrenzenden Fussweg nicht betreten kann, da dieser mit Schnee bedekt ist (durch ständiges Räumen des Schneedienstes), und verletzt sich.
Wer muss für die jeweiligen Verletzungen haften? Der Hausbesitzer, da der Fussweg nicht freigeräumt war und der Verletzt die gefrorene Strasse benutzen musste, oder die jeweilige Stadt/Gemeinde der für die Strassen verantwortlich ist?
Hallo Damian,
der Eigentümer des Hauses mag zwar auch für den Gehweg verantwortlich sein, aber wohl kaum dafür, dass man „seinen Bereich“ umgehen wollte/musste.
Andererseits wird hier geschildert, dass das Glatteis trotz ständiger Arbeit des Räumdienstes vorhanden war. Da wird dann wohl abzuwägen sein, ob man der Gemeinde trotz Nachkommens aller Pflichten etwas anlasten kann oder ob es sich hier vielleicht um höhere Gewalt handelt, da ja irgendwo dann das Machbare an den besonderen Umständen - eben Rekordwinter - scheitert.
Gruß!
Horst
Als erstes muss erstmal der GUV Bogen ausgefüllt werden, soweit ich mich entsinne, weil sonst niemand haftet, weil das jede Versicherung ablehnen wird.
Hallo,
Ich glaube nicht, dass der Gehweganlieger haftbar zu machen wäre. Vielleicht hat er sogar seiner Räumpflicht genüge getan, nur kamen dann die Räumfahrzeuge und schoben den Gehweg wieder zu.
Jedenfalls wurde die Straße benutzt und der Ansprechpartner wäre der für die Straße Verantwortliche.
Die Frage wäre aber nun, ob es überhaupt möglich war, gewesen wäre, die Straße eisfrei zu halten, ob also der Verantwortliche seine Pflichten versäumt hat.
Wer muss für die jeweiligen Verletzungen haften? Der Hausbesitzer, da der Fussweg nicht freigeräumt war und der Verletzt die gefrorene Strasse benutzen musste, oder die jeweilige Stadt/Gemeinde der für die Strassen verantwortlich ist?
Schon mal daran gedacht, dass man auch selbst für eigene Schäden verantwortlich sein kann? Man sollte bedenken, dass derzeit Winter ist, es ist demzufolge kalt, vereist und verschneit. Darauf sollte man sich einstellen. Nicht für jeden Schaden ist automatisch jemand anders verantwortlich. War denn der Verletzte selbst auf den Winter vorbereitet? Welche Schuhe hatte er denn an…lief er dem Straßenzustand entsprechend…?
Die einfachste Lösung wäre, wenn der Verletzte zum Arzt ginge, sich behandeln ließe und dann der Versicherung auf deren Nachfrage mitteilte, dass ein Dritter für den Schaden verantwortlich wäre. Bei der Versicherung gibt es mit Sicherheit Juristen, die sich ausschließlich mit solchen Fragen auseinandersetzen.
Gruss
Iru