Ausgeschert zum überholen, Anzeige ?

Hi,

war mit meinen Hauptmann (Bundeswehr) auf eine 3-spurigen Autobahn. Es waren 100km erlaubt. Ich war auf der Mittelspur und vor mir ein Lkw. Dieser fuhr 90km. Ich setzte Blinker schaute in die Spiegel, auch Schulterblick. Frei dachte ich und fuhr auf die linke Spur um den LKW zu überholen. Aufeinmal hupte es und ich sah in den Rückspiegel. Ich sah jemanden wie mir ein Vogel gezeigt wurde und die jenige ziemlich dann stark auffuhr. Ich habe diese voll übersehen. Obwohl ich mehrmals geschaut habe. Könnte sie mich jetzt anzeigen wegen Gefährdung im Straßenverkehr?

Hab jetzt bissel Angst, dass sie das macht. Nein Hauptmann meinte, dass diese bestimmt zu schnell ankam.

Was meint Ihr?

Danke :smile:

Wenn dann eher Fehler beim Überholen, OWI-Anzeige möglich. Ausserdem hat die andere eine Straftat wegen Beleidigung begangen. Aussage deines Hauptmanns ist irrelevant, da es nicht auf die Geschwindigkeit des anderen ankommt. Auch wenn dieser (unberechtigt) zu schnell ist. Er trägt dann eine Teilschuld am Unfall und der Schadensregulierung, wenn der Nachweis erbracht werden kann.

Eine Straftat für dich ist es erst wenn du grob verkehrswidrig udn rücksichtslos handelst und das Ganze noch mit einem gewissen Vorsatz.

Bei deiner Schilderung ist davon nicht auszugehen.

mfg

Battlingzeus

Hi,

war mit meinen Hauptmann (Bundeswehr) auf eine 3-spurigen
Autobahn. Es waren 100km erlaubt. Ich war auf der Mittelspur und vor mir ein Lkw. Dieser fuhr 90km.

LKW´s auf der Mittelspur… ich glaubs ja nicht… Was glauben die eigentlich wofür die rechte Spur da ist…

Ich setzte Blinker
schaute in die Spiegel, auch Schulterblick. Frei dachte ich
und fuhr auf die linke Spur um den LKW zu überholen. Aufeinmal
hupte es und ich sah in den Rückspiegel. Ich sah jemanden wie
mir ein Vogel gezeigt wurde und die jenige ziemlich dann stark
auffuhr. Ich habe diese voll übersehen. Obwohl ich mehrmals
geschaut habe. Könnte sie mich jetzt anzeigen wegen Gefährdung
im Straßenverkehr?

Hab jetzt bissel Angst, dass sie das macht. Nein Hauptmann
meinte, dass diese bestimmt zu schnell ankam.

Was meint Ihr?

Danke :smile:

Ich bin kein Rechtsanwalt und kann dir zu den rechtlichen Sachen wenig sagen. Eigentlich hättest du garnicht überholen dürfen, wenn der LKW 90 fuhr und nur 100 erlaubt waren. Überholen ist ja nur erlaubt, wenn man mit wesentlich höherer Geschwindigkeit wie der zu überholende fährt (mit PKW sind das 20 km/h mehr). Du wärst also über der Höchstgeschwindigkeit gewesen, was somit unzulässig ist. Allerdings ist die Dame garantiert keine 100 gefahren, da du sie sonst bestimmt gesehen hättest und sie nicht so aus dem nichts aufgetaucht wäre. Aber wie oft passiert sowas auf deutschen Autobahnen? Dann hätten die Anwälte aber richtig gut zu tun… Wenn eine Anzeige kommen sollte, ist es immer noch früh genug, sich darüber Gedanken zu machen. Außerdem hast du einen Zeugen, der zur Not noch sagen kann wie es war.

Gruß und mich dich nicht vorher schon verrückt
Tina

Danke für deine Antwort.

auch wenn der LKW auf der Mittelspur fährt und sein Elefantenrennen veranstaltet? Kann ja nicht die ganze Zeit hinter ihm her tuckeln.

Also glaubst du, ich brauch mir keine Gedanken machen?

Danke :smile:

Lg

Hallo,
man kann natürlich eine Anzeige nicht ausschließen. Aber weil das mit einem gehörigen Zeitaufwand zu tun hat und es mit der Beweiskraft des Anzeigenden im Argen liegen könnte, denke ich, es wird nichts kommen.
Sollte doch die Anzeige gemacht worden sein, dann können Sie auch eine Gegenanzeige, wegen Beleidigung (Vogel zeigen), machen.
Mfg

Hallo, grundsätzlich steht in der StVO, dass man auf jeden eine Rückschaupflicht hat, die den Angaben zufolge ja auch erfüllt wurde.
Es ist hier schlecht zu beurteilen, da ich nicht weiß, wie die örtlichen Gegebenheiten waren.
Die Geschwindigkeitsbeschränkung besteht nicht ohne Grund.
Fakt ist, anzeigen kann man alles, was aus solchen Anzeigen wird, steht auf einem anderen Blatt.
Da die Fahrerin ja offensichtlich (auch) falsch gehandelt hat, Lichthupe und Vogelzeigen, würde ich der Sache gelassen entgegensehen.
Mehr kann ich dazu leider nicht sagen.
Gruß K. Nadler

Danke für deine Antwort.

auch wenn der LKW auf der Mittelspur fährt und sein
Elefantenrennen veranstaltet? Kann ja nicht die ganze Zeit
hinter ihm her tuckeln.

Das hab ich ja auch nicht gesagt. Mit den 20 km/h wusste ich bis vor kurzem auch nicht, oder ich hab es wieder vergessen… Wenn auf der Autobahn ein LKW mit 85 90 daher zockelt und da 100 erlaubt ist, hätte ich sonst auch sofort überholt.

Also glaubst du, ich brauch mir keine Gedanken machen?

Ich denke nicht. Wenn sie alleine im Auto war, erst recht nicht. Es kann ja von ihrer Seite schließlich keiner bezeugen wie es war oder auch nicht. Bei dir kann es jemand. Gedanken kannst du dir erst machen, wenn was kommt und das halte ich für ziemlich unwahrscheinlich.

Danke :smile:

bitte =)

Lg

Gruß zurück

Hi Stasiwagi
Keine Angst, eine Straßenverkehrsgefährdung setzt zumindest grobe Fahrlässigkeit voraus. In deinem Fall sehe ich das nicht gegeben.
Und genau wie du schon vermutest muss der andere VT erheblich zu schnell unterwegs gewesen sein.
Des weiteren hast du ja einen Zeugen. Der andere vermtl. nicht. Ich denke das ganze wird im Sande verlaufen, denn wer schon zu schnell unterwegs ist,der hat keinesfalls Zeit für eine Anzeigenerstattung bei der Polizei. Es wäre auch nur ein VOWi-Tatbestand. Schätze höchstens 80€, TBNr 105 672, Sie scherten zum Überholen aus, und gefährdeten dadurch den nachfolgenden Verkehr.
Mach dir keine Gedanken, das wird nicht passieren.

Pivo

Grüß Sie,
rein gefühlsmäßig ist es so das Hunde die Bellen, oder Autofahrer die hupen, nicht besen. Also keine Angst.
Der Hptm wird sicher bestätigen, das Si ordentlich gefahren sind.
Kann mir nicht vorstellen, das es probleme gibt. Gehört der Hptm zu ihrer Einheit, oder ist Er Ihr Vorgesetzter muss erst mal der Fahrauftrag angefordert werden.
Gruß und Kopf hoch, ein Unfall ist schlimmer und kostet mehr Zeit
K-H M

Hallo,

ob da ein Hauptmann von einer Dienststelle oder ähnlichem daneben sitzt, verändert die Tatsachen in keiner Weise. Höchstens als Zeuge in Deiner Angelegenheit kann er gegebenenfalls was nützen.
Gefährdung im Straßenverkehr könnte es wohl schon sein, wie Du es geschildert hast. Die Frage ist nur, wer den Verkehr gefährdet hat!
Wenn es so ist, dass Du schon 90 km/h gefahren bist, Du richtig nach hinten geschaut hast (Schulterblick, Rückspiegel, Außenspiegel), dann müsste der andere Fahrer ja noch schneller als die erlaubte Geschwindigkeit gefahren sein. Du kannst aber auch nicht darauf vertrauen, dass alle Fahrer hinter Dir die 100 km/h Höchstgeschwindigkeit einhalten! Ich mache es jedenfalls selbst nie.
Der andere Fahrer wird sicher eine andere Darstellung haben!
Das Problem dabei ist, wer es im Falle einer Anzeige es besser beweisen kann.
Dabei kann Dir helfen (s.o.), dass Du jemanden hast, der Deine Version ggfs. bestätigen kann.
Möglicherweise kann der andere das aber auch anders herum!

Es gilt aber stets auch der § 1 STVO.

Ich würde mir erst mal keine größeren Gedanken machen. Du kannst es ja eh nicht ändern.

Gruß Wolfgang

Danke für Ihre Antwort.

Was meinen Sie, wird der oder die jenige das überhaupt in Betracht ziehen und wenn ja, wäre das eine Ordnungswidrigkeit oder schon eine Straftat.

Vielen Dank für Ihre Mühe

Hallo,

vielleicht habe ich mich zu krass ausgedrückt: Gefährdung im Straßenverkehr nach § 315c StGB kann zunächst eine Ordnungswidrigkeit sein. Erst eine Schwere (z.B. Gefahr) macht daraus einen Straftatbestand.
Jedoch die Situation wie hier würde ich nicht dort einordnen. Die Richter verstehen hierunter ganz bestimmte „Todsünden“.
Bitte mal in den link schauen:
http://www.123recht.net/-315c-StGB-Gef%C3%A4hrdung-d…

Danach müssen schon schwerwiegende Verstöße vorliegen.
Im Übrigen glaube ich auch nicht, dass der andere Fahrer zu diesem Mittel greift. Das kann
jedem mal passieren, dass man nicht aufmerksam genug fährt. (wenn es denn so war).
Aber wissen kann man es nicht!

Bitte den link lesen: es muss schon eine besondere Schwere vorliegen (Vorsatz, Rücksichtslosigkeit, Gefahr).

Wer viel auf den Strassen unterwegs ist, hat mit Sicherheit eine solche Situation von der eine oder der andren Seite schon erlebt!
Nicht verrückt machen lassen.

Gruß Wolfgang

Hallo,

Danke für den Link, war und ist sehr interessant.

Ich gehe davon stark aus, dass diese Todsünden in meinen Fall nicht zu treffen.

Hab mit etlichen Kameraden darüber gesprochen und meinten, dass ist jedem schon einmal passiert. Von der gibt es wichtigere Sachen, über die ich mir Gedanken machen sollte.

Lg

Hi,

Nein sie kann dich nihct anzeigen da du ja deinen Hauptmann als Zeugen hast, der bezeugen kann dass du dich bestimmt genug und mehrmals umgeschaut hast. Du könntes Sie deinerseits anzeigen, das das zu nahe Auffahren als Belästigung gesehen wird.

Ich hoffe ich konnte dir helfen

Lg Reginleif