wie läuft das mit der Pension, wenn ein Beamter nach 27 Jahren freiwillig aus dem Staatsdienst ausscheidet und sich Selbständig macht ?
Hat er dann unverfallbare Ansprüche auf seine Pension. Oder wird das „Guthaben“ auf die BfA übertragen ? Oder verfällt es etwa ganz ?
Danke für die Antworten
Christian
Moin!
Hat er dann unverfallbare Ansprüche auf seine Pension. Oder
wird das „Guthaben“ auf die BfA übertragen ? Oder verfällt es
etwa ganz ?
Der Beamte, der kündigt, wird bei der BfA nachversichert. Haken dabei: Da das Bruttoeinkommen des Beamten duch die nicht vorhandene Sozialversicherungspflicht geringer ist, dieses aber maßgeblich für die Nachversicherung ist, müßte fairerweise ein „hochgerechnetes“ Bruttoeinkommen zugrunde gelegt werden - wird es aber nicht. Deshalb ist diese Aktion mit herben Einbußen verbunden.
Besser für den Beamten wäre es, sich bis zur Pensionierung ohne Bezüge beurlauben zu lassen, wenn sein Dienstherr dies zuläßt.
Munter bleiben… TRICHTEX
hallo Gunther,
Besser für den Beamten wäre es, sich bis zur Pensionierung
ohne Bezüge beurlauben zu lassen, wenn sein Dienstherr dies
zuläßt.
Noch besser: sich dienstunfähig schreiben lassen. Kein Berufstand ist so früh dienstunfähig, wie gerade Beamte.
Anschließend kann man sich dann selbständig machen und Kohle verdienen.
Grüße
Raimund
Hallo Raimund,
nur dann zahlen wir schon für einen 40jährigen möglicherweise die Zeche.
Dies finde ich als Zahler derjenigen nicht ganz so spannend.
Gruß
Marco
hallo Marco,
da hast Du zwar Recht…doch merken viele Beamte mit spätestens 40, dass sie einen der aufreibensten Berufe Deutschlands haben. Und bereiten sich die nächsten 5 Jahre darauf vor.
Grüße
Raimund
Moin!
Noch besser: sich dienstunfähig schreiben lassen. Kein
Berufstand ist so früh dienstunfähig, wie gerade Beamte.
Ganz so einfach ist das leider nicht. Du mußt erstmal eine geeignete Krankheit finden und dann einen Arzt, der Dich bei diesem Vorhaben unterstützt. Die ideale Krankheit dafür wäre natürlich eine anerkannte Berufskrankheit, die sich äußerst vorteilhaft auf die Höhe der Pension auswirken würde. Wenn das allerdings so einfach wäre, würden es deutlich mehr Beamte tun.
Dieser Weg ist übrigens nicht nur Beamten vorbehalten. Schau’ Dich mal um, welcher Bauarbeiter beispielsweise noch mit 63 Jahren knechtet… Zudem wird das jetzt schon reichlich offtopic, denn die Frage war ja, was bei Kündigung passiert. Beamtenschelte sind da sicher nicht hilfreich.
Munter bleiben… TRICHTEX
hallo Gunther,
ich will nicht auf den Beamten herumhacken. Es gibt dort viele, gute Arbeitskräfte. Doch leider animieret die Absicherung so manchen zu einer Art Selbstbedienung.
Es gibt bestimmte Berufe, die einen wohl besonders verschleißen. Hier sind die Dienstunfähigkeiten besonders wegen Nervenleiden besonders hoch.
Lassen wir das, welche das sind.
Doch dass ein Bauarbeiter mit 63 ausgebrannt ist, versteht der besonders gut, der zumindest wie ich als Schüler sehr viel in den Ferien am Bau gearbeitet hat. Ich glaube nicht, dass ein Beamter jemnals so hart arbeiten hat müssen.
Trotzdem brauchen wir natürlich Breamte… nur nicht 100% der Bevölkerung.
Grüße
Raimund