Meinem Sohn sind in der Schule bei einer Rangelei, an der er auch selber beteiligt war, fünf bleibende Zähne im Frontbereich beschädigt worden. Einer davon musste gezogen werden, weil er im Zahnfleisch abgebrochen war. Die Anfangskosten betrugen 1200 DM. Weitere Kosten sind zu erwarten, weil die angeflickten Zähne wohl nicht ewig halten. Ich frage mich jetzt, wie wir uns rein rechtlich gesehen, verhalten sollen. Alles wurde der Gemeindeunfallversicherung gemeldet und die Zahnarztbehandlung dokumentiert.
Das Kind, das ihn ins Gesicht getreten hat, kommt aus einer Asylantenfamilie, die keine Haftpflichtversicherung hat.
In zwei bis drei Jahren braucht er vielleicht ein Implantat für den abgebrochenen Zahn.Die geflickten Zähne müssen möglicherweise irgendwann überkront werden. Wer bezahlt das dann?Kann man die Unfallversicherung dann auch noch in Anspruch nehmen?
Wer kann mir mit Tipps helfen? Ich habe das Gefühl, dass ich aus Unwissenheit irgendwas versäume.
Danke!
hmm, das klingt nach einem fall für juristen. vielleicht kann dir jemand im rechtsbrett helfen.
m.e. sind die kinder in der schule doch über die schule versichert…
Hallo !
Bin Zahnarzthelferin !
Auch die Folgebehandlungen werden von der Gemeindeunfallversicherung bezahlt ,wenn der Fall bei ihr gemeldet wurde. Diese Versicherung kommt für alle Unfallschäden auf dem Schulhof,auf dem Hin- und Rückweg zur Schule auf .
Tschau Ulli
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