Meine Frage ist eigentlich rechtlicher Art. Da sie aber den Schulunterricht betrifft, stelle ich sie hier und hoffe, dass das richtig ist.
Zum Sachverhalt: Letzte Woche wurder einem Kind durch einen wirklich unvorhersehbaren Unfall ein Schneidezahn samt Wurzel aus dem Oberkiefer geschlagen. Anstatt das Kind und den Zahn schnellstmöglich zum Arzt fahren zu lassen (Krankenwagen?), wurde der Zahn in ein Papiertuch gewickelt, das Kind vom Blut gesäubert und umgezogen und dann die Mutter benachrichtigt. Als diese dann wenig später mit Kind und Zahn beim Kieferchirurgen eintraf, sagte dieser, dass aufgrund der trockenen Lagerung des Zahns und dem Zeitverlust die Chancen, dass der Zahn wieder anwächst von 90 auf 50 % gefallen wären. Ob der Zahn wieder anwächst, könne erst nach einem halben Jahr definitiv gesagt werden. Wenn der Zahn nicht wieder anwächst, kommen auf das Kind langwierige Kieferorthopädische und Kieferchirurgische Behandlungen zu (Klammer, Abschleifen und Überkronen usw), die auch mit erheblichen Kosten verbunden sind.
Meine Frage: Wer kommt nun für die evtl. Folgebehandlungen und die Schmerzen auf? Was, wenn das Kind (ein Mädchen) dauerhaft im Aussehen beeinträchtigt ist? Hätten die Lehrer anders handeln müssen? Können sie dafür haftbar gemacht werden?
Falls das von Bedeutung ist: das Ganze ist in Hamburg passiert.
Hallo Ulla,
vom rechtlichen her habe ich keine Ahnung aber als Zahnarzt muss ich sagen dass es mir völlig unbegreiflich ist das eine Schule keine Zahnrettungsbox hat. So ein Ding kann man in jeder Apotheke für 20 Euro kaufen und da können Zähne Stundenlang aufbewahrt bleiben.
Wünsch dem Kind viel Glück…
Gruss Christian
Hallo Christian,
das Tolle ist, in der Schule IST eine Zahnrettungsbox vorhanden. Irgendwo. Bloß wussten davon weder der Spotlehrer noch die begleitende Erzieherin anscheinend etwas.
Grüße
Ulla
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Als Physiklehrer muss man ziemlich ausführliche
Sicherheitsbestimmungen einhalten. Und für den
Fall des Falles die passenden Notmaßnahmen kennen.
So muss man z.B. auf Unfälle durch
Elektrizität, herunterfallende Gewichte,
zerreisende Saiten, etc. … reagieren
können.
Ich glaube nicht, dass das im Sport
weniger deutliche Vorschriften gibt.
Ich selber hätte wahrscheinlich bei einem
ausgeschlagenen Zahn auch nicht richtig reagiert,
aber ein Sportlehrer sollte
auf einen Sportunfall auf jeden Fall richtig
und zeitgemäß geschult reagieren.
Kann er das nicht, ist er IMHO mangelhaft
befähigt seinen Unterricht auszuführen.
das Tolle ist, in der Schule IST eine Zahnrettungsbox
vorhanden. Irgendwo. Bloß wussten davon weder der Spotlehrer
noch die begleitende Erzieherin anscheinend etwas.
mE ist das dann eher schon grobe fahrlässigkeit.
Die frage bei auseinandersetzungen mit lehranstalten ist aber immer, ob solche rechtstreite nicht auf lange sicht auch nach hinten losgehn können…
ich antworte als doppelt betroffene Person: erstens bin ich angehende Lehrerin, zweitens kenne ich ausgeschlagene Zähne aus eigener Erfahrung und weiß, dass die Folgebehandlungen weder angenehm noch günstig sind. Meinen Vorrednern kann ich mich anschließen: sowas darf nicht passieren!!
Was man rechtlich machen kann, weiß ich nicht so genau, aber mein Bauchgefühl sagt mir: alles, was geht. Denn: da hängt jetzt ein Rattenschwanz dran. Schließt schon mal eine Zahnzusatzversicherung ab, denn bei einer 50%igen-Überlebenschance des Zahnes könnte sich das durchaus auszahlen. Meine Implantate haben den Wert eines Kleinwagens, aber da die Notwendigkeit frühzeitig absehbar war, konnten wir die Kosten mit Hilfe der entsprechenden Zusatzversicherung für uns relativ gering halten.
Also ich bin kein Sportlehrer, aber bin in einem Verein als Übungsleiter tätig … und SELBST DA haben wir eine solche Box und wissen davon. Zum uns in der Ausbildung auch gesgat wurde, dass man ne Tasse + Milch nehmen kann …
Bin mir recht sicher, dass bei Fortbildungsmaßnahmen das weitergegeben wurde. Das Problem ist nur, dass z.B. in Thüringen nur noch 1/3 der Sportstunden von ausgebildeten Sportlehrern gehalten werden.
Ich sehe das auch so, dass das Fahrläsig ist und die Schule / der Lehrer haftbar gemacht werden kann. Das gehört einfach zur Sorgfaltspflicht, genauso wie das Pflaster bei nem aufgeschlagenen Knie.
Schließt schon mal eine Zahnzusatzversicherung ab, denn bei einer
50%igen-Überlebenschance des Zahnes könnte sich das durchaus
auszahlen.
aber Vorsicht, ob die einen bereits eingetretenen Versicherungsfall zahlt. Meines Erachtens wäre hier in erster Linie die Schule gefragt.
Meine Implantate haben den Wert eines Kleinwagens,
aber da die Notwendigkeit frühzeitig absehbar war, konnten wir
die Kosten mit Hilfe der entsprechenden Zusatzversicherung für
uns relativ gering halten.
Huch, wieviele Zähne sind denn das gewesen? Das Implantat meiner Tochter (ein Zahn, aber vom Zahnarzt entfernt) hat gerade mal soviel wie mein Reiserad gekostet.
ich glaube, dazu hat noch keiner was geschrieben: der unfall ist der schule zu melden (als elternteil würde ich mal im sekretariat anrufen und mich erkundigen, wie das geht), denn als schüler ist man ähnlich wie bei arbeitsunfällen automatisch durch die schule versichert. meiner ansicht nach muß die schule dann für etwaige kosten auch aufkommen. falls die schule bockt, würde ich den zahnarzt dazu anhalten, als ursache deutlich unfall im sportunterricht zu vermerken: das geht an die krankenkasse und die sind daran interessiert, sich ihre auslagen wenn möglich von einem verursacher bzw. anderen kostenträger zurückzuholen.
übrigens, wer sich über das nichtbenutzen der zahnbox wundert: ich hab immer noch das bild meiner 8jährigen schwester vor augen, wie sie in der tür steht, mantel offen, weil sie den gebrochenen arm nicht in den ärmel kriegte, schlitten auf dem buckel - der armbruch ist beim schlittenfahren mit der schule passiert und die haben nicht mal angerufen, daß man sie abholen sollte. so mußte sie mit dem regulären schulbus heimfahren.
Schließt schon mal eine Zahnzusatzversicherung ab, denn bei einer
50%igen-Überlebenschance des Zahnes könnte sich das durchaus
auszahlen.
aber Vorsicht, ob die einen bereits eingetretenen
Versicherungsfall zahlt. Meines Erachtens wäre hier in erster
Linie die Schule gefragt.
Oh, da habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Die Versicherung soll natürlich nicht den bereits entstandenen Schaden zahlen, sondern alle Folgekosten. Wer weiß was in zwanzig Jahren ist? Und dann kann man die Schule nicht mehr belangen… oder zumindest wird das dann sehr schwierig.
Meine Implantate haben den Wert eines Kleinwagens,
aber da die Notwendigkeit frühzeitig absehbar war, konnten wir
die Kosten mit Hilfe der entsprechenden Zusatzversicherung für
uns relativ gering halten.
Huch, wieviele Zähne sind denn das gewesen? Das Implantat
meiner Tochter (ein Zahn, aber vom Zahnarzt entfernt) hat
gerade mal soviel wie mein Reiserad gekostet.
Zwei Schneidezähne. Zwei Zähne nebeneinander = besonders teuer…
Es gibt Leute, die zahlen für ihr Fahrrad
so viel wie der durchschnittliche Referendar
fürs Auto
Gruss, Marco
P.S. KuhMax: nicht persönlich gemeint
Ich frage mich nur immer, wieso alle vergessen, dass auch das teuerste Fahrrad bei weitem nicht die Folgekosten hat, die ain Auto nach sich zieht:
Steuer, Versicherung
hier in München Stellplatz, sei es Miete, sei es Gebühr für illegales Parken…
Reparaturen im Bereich eines Vielfachen von Autos.
Aber ich schweife ab, deshalb hatte ich die Ursprungsfrage auch noch nicht beantwortet. Vielleicht stelle ich nach diesem Urlaub mal ein Bild vonmir und meiner Wanderdohle voll beladen in die ViKa.
Hallo!
Mir ist (fast) exakt genau das gleiche passiert. Daher:
Die primären Kosten (Notbehandlung, erstes provisorisches Überkronen, …) hat die Schule (eigtl. der Landkreis) nach Unfallmeldung ohne Weiteres übernommen.
8 Jahre nach dem Unfall musste das ganze dann ordentlich gemacht werden, da ich da ausgewachsen war. Bis dahin hatte ich immer wieder mal Schmerzen, zumindest beim Kaffeetrinken (heiß), beim Eisessen (kalt) oder wenn ich Schnupfen hatte (Nasenhöhle-Kieferhöhle). Diese abschliessende Behandlung hat rund 1500 Euro verschlungen, die meine private Krankenversicherung übernommen hat. Schon nach einigen Jahren gibts da mit der Schule nämliche Probleme, und zwar folgende:
Zuzahlung zur abschliessenden Behandlung durch die Schule: 44,95 Euro
Erneuter Nachweis des Unfalls
Und wer will nen Zahn + Zahnarzt für 45 Euro?!
Letztenendes ist das noch nicht mal die letzte Behandlung, alle 10 bis 15 Jahre wird wohl das Implantat getauscht werden müssen.
Langer Rede, kurzer Sinn: Versuche Dich gegenüber der Schule so langfristig und so gut wie möglich abzusichern. Falls ihr privatversichert seid, dürfte das in der Zukunft keine Probleme geben, ansonsten: Schule belangen.
Da man eine Fahrlässigkeit bezügl. Zahnkonservierung hier nicht ganz ausschliessen kann, würde ich auch rechtlich alle Schritte gegenüber dem Verantwortlichen prüfen lassen. Das habe ich versäumt, habe aber später von einem Bekannten, der Anwalt ist, erfahren, dass man da durchaus etwas von wegen Schmerzensgeld machen hätte können.
Schönen Gruß, gute Besserung und: Zähne zusammenbeissen!
Jimmy