Ausgeschlagenes Erbe und Filmrechte

Hallo,

angenommen, in einem Todesfall ist der Schuldenberg groß genug, daß es sinnvoll ist für die möglichen Erben, das Erbe auszuschlagen. Was würde in diesem Fall, z.B., mit Filmrechten passieren? Wären diese wieder rückkaufbar? Wenn ja bei wem? An wen würden sie als fallen? An den Staat? Wer würde dann für die Rechte einen Preis festlegen?

Vielleicht hat ja jemand Ahnung.

Beste Grüße

Avera

Hallo,

angenommen, in einem Todesfall ist der Schuldenberg groß
genug, daß es sinnvoll ist für die möglichen Erben, das Erbe
auszuschlagen. Was würde in diesem Fall, z.B., mit Filmrechten
passieren? Wären diese wieder rückkaufbar? Wenn ja bei wem? An
wen würden sie als fallen? An den Staat? Wer würde dann für
die Rechte einen Preis festlegen?

Hallo,

ich würde mich in so einem Fall an das zuständige Nachlaßgericht wenden, das kann mitteilen, wer nun Erbe geworden ist.

Ob die Filmrecht verkäuflich sind und falls ja zu welchem Preis, wird nur der Erbe mitteilen können.

Gruß
Tina

Hallo,

angenommen, in einem Todesfall ist der Schuldenberg groß
genug, daß es sinnvoll ist für die möglichen Erben, das Erbe
auszuschlagen. Was würde in diesem Fall, z.B., mit Filmrechten
passieren? Wären diese wieder rückkaufbar? Wenn ja bei wem? An
wen würden sie als fallen? An den Staat? Wer würde dann für
die Rechte einen Preis festlegen?

Hallo,

ich würde mich in so einem Fall an das zuständige
Nachlaßgericht wenden, das kann mitteilen, wer nun Erbe
geworden ist.

Ob die Filmrecht verkäuflich sind und falls ja zu welchem
Preis, wird nur der Erbe mitteilen können.

Hallo Tina,

wer ist denn Erbe? Das ist ja in einem solchen Fall die Frage. Die eigentlichen Erben sind es nicht, da sie das Erbe ausschlagen. Wohin gehen dann die Rechte?

Gruß

Avera

Hi,

das wird Dir das Nachlaßgericht sagen. Schlagen nahe Erben die Erbschaft aus, kommen weiter entfernte Verwandte zum Zug. Ob ein weit entfernter Verwandter die Erbschaft angenommen hat, kann ich nicht sagen. Das Nachlaßgericht kann auch sagen, ob eine Nachlaßinsolvenz besteht.

Gruß
Tina