Hallo zusammen,
Eine Rechtsschutzversicherung schließt in ihren Versicherungsbedingungen Risiken im Zusammenhang mit offenen oder geschlossenen Immobilienfonds aus.
Andere Fonds(Schiffs- oder Private Equity Fonds) werden nicht explizit erwähnt.
Es ginge um Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen Falschberatung eines älteren Ehepaares.
Müßte die Versicherung die Kosten übernehmen?
Vielen Dank für sachdienliche Hinweise
Gruß s.