Hallo,
mal angenommen jemand ist seit Nov. 2005 krankgeschrieben, hat einige Kuren und Spezialbehandlungen gehabt. Ist aber immer noch krankgeschrieben.
Ihm wurde nicht gekündigt, er hat also immer noch seinen Arbeitsplatz.
(Wegen dieser Krankheit kann er aber nicht mehr auf dieser zurückkehren.)
Rentenantrag wurde noch keiner gestellt. Sollte dieser gestellt werden? Erwerbsminderung?
Nun wurde dieser jemand ausgesteuert und ist bei der Agentur f. Arbeit gelandet.
Hier wurde ein ärztliches Gutachten gestellt.
Wobei dieser jemand nun ständig leichte Arbeiten allerdings in Vollzeit verrichten soll.
Dieser jemand hat vorher nur am Bildschirm gearbeitet und kann dies aufgrund einer Augenkrankheit bzw. Sehschwierigkeiten in der momentanen Lage nicht mehr verrichten. Er sollte möglichst in wechselnder Körperhaltung arbeiten, da er auch noch Probleme mit den Bandscheiben hat.
Mal angenommen der Gutachter des Arbeitsamtes bzw. der Amtsarzt hat dies entschieden ohne denjenigen überhaupt zu untersuchen. Also nur aufgrund von Arztberichten.
Aufgrund dieses Gutachten, müsste die entsprechende Person sich dem Arbeitsamt in Vollzeit zur Verfügung stellen.
Was aber ist ??? Wenn er eigentlich noch weiter krankgeschrieben wäre, da er ja wirklich nicht gesund ist.
Kann man dieses Gutachten anfechten auch wenn derjenige schon unterschrieben hat, dass er sich dem Arbeitsamt zur Verfügung stellt?
.
Da dieser immer noch einen Arbeitsvertrag hat (wie in fast allen Fällen ist laut Arbeitsvertrag eine Nebenbeschäftigung nicht erlaubt) scheinen die Mitarbeiter vom AA. diese Tatsache nicht verstanden zu haben, obwohl dies in schriftlicher Form vom Arbeitgeber, vorliegt.
Könnte das AA. zB. einfach einen bestehenden Arbeitsvertrag kündigen???
Ich kann es mir nicht vorstellen, dass so etwas überhaupt möglich bzw. erlaubt ist.
Ich hoffe meine Schilderung ist ausführlich genug für Antworten / Tipps?