Ausgesteuert bei bestehendem Arbeitsplatz

Hallo,
mal angenommen jemand ist seit Nov. 2005 krankgeschrieben, hat einige Kuren und Spezialbehandlungen gehabt. Ist aber immer noch krankgeschrieben.
Ihm wurde nicht gekündigt, er hat also immer noch seinen Arbeitsplatz.
(Wegen dieser Krankheit kann er aber nicht mehr auf dieser zurückkehren.)

Rentenantrag wurde noch keiner gestellt. Sollte dieser gestellt werden? Erwerbsminderung?

Nun wurde dieser jemand ausgesteuert und ist bei der Agentur f. Arbeit gelandet.
Hier wurde ein ärztliches Gutachten gestellt.
Wobei dieser jemand nun ständig leichte Arbeiten allerdings in Vollzeit verrichten soll.
Dieser jemand hat vorher nur am Bildschirm gearbeitet und kann dies aufgrund einer Augenkrankheit bzw. Sehschwierigkeiten in der momentanen Lage nicht mehr verrichten. Er sollte möglichst in wechselnder Körperhaltung arbeiten, da er auch noch Probleme mit den Bandscheiben hat.

Mal angenommen der Gutachter des Arbeitsamtes bzw. der Amtsarzt hat dies entschieden ohne denjenigen überhaupt zu untersuchen. Also nur aufgrund von Arztberichten.
Aufgrund dieses Gutachten, müsste die entsprechende Person sich dem Arbeitsamt in Vollzeit zur Verfügung stellen.

Was aber ist ??? Wenn er eigentlich noch weiter krankgeschrieben wäre, da er ja wirklich nicht gesund ist.
Kann man dieses Gutachten anfechten auch wenn derjenige schon unterschrieben hat, dass er sich dem Arbeitsamt zur Verfügung stellt?
.
Da dieser immer noch einen Arbeitsvertrag hat (wie in fast allen Fällen ist laut Arbeitsvertrag eine Nebenbeschäftigung nicht erlaubt) scheinen die Mitarbeiter vom AA. diese Tatsache nicht verstanden zu haben, obwohl dies in schriftlicher Form vom Arbeitgeber, vorliegt.

Könnte das AA. zB. einfach einen bestehenden Arbeitsvertrag kündigen???

Ich kann es mir nicht vorstellen, dass so etwas überhaupt möglich bzw. erlaubt ist.

Ich hoffe meine Schilderung ist ausführlich genug für Antworten / Tipps?

Hi,
das ärztliche Gutachten wurde veranlasst, um die Zuständigkeit zu klären. Wenn er weniger als 3 Std. pro Tag arbeitsfähig wäre, oder länger als 6 Monate gar nicht arbeitsfähig, wäre die ARGE nicht zuständig, sondern das Sozialamt. Die ARGE ist zuständig, da er ja kein ALG erhalten kann, weil er nicht arbeitslos ist. Klar?

Gruß
Nelly

Hallo Traumfrau,

daß die AA’s bzw. die ARGE’s sich mit dieser Fallkonstellation schwertun, ist nichts Neues. Sie können jedenfalls nicht ohne weiteres in das laufende, bestehende Arbeitsverhältnis eingreifen.
Sie haben zuerst einmal zu prüfen, ob in absehbarer Zeit die Arbeit zu den bestehenden Bedingungen wieder aufgenommen werden kann. Zu dieser Klärung dient u. a. das Gutachten des medizinischen Dienstes, der durchaus bei Vorliegen aktueller fachärztlicher Gutachten nach Aktenlage entscheiden kann.
Kann das Arbeitsverhältnis nicht zu bestehenden Bedingungen fortgesetzt werden, muß geprüft werden, ob durch Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben - sprich Weiterqualifizierung - beim selben AG eine andere, leidensgerechte Tätigkeit möglich ist. Als Träger könnten dann die drv oder evtl. die BG ins Boot kommen.

Einem AN mit derartiger Krankheitsdauer ist auf jeden Fall anzuraten, einerseits prüfen zu lassen, ob es sich vielleicht um eine Berufskrankheit handelt, die vielleicht einen MdE zur Folge hat und einen Antrag auf Schwerbehinderung - ggfs. Gleichstellung - zu stellen, um die zusätzlichen Hilfsmöglichkeiten des SGB IX in Anspruch nehmen zu können.

&Tschüß

Wolfgang

Einem AN mit derartiger Krankheitsdauer ist auf jeden Fall
anzuraten, einerseits prüfen zu lassen, ob es sich vielleicht
um eine Berufskrankheit handelt, die vielleicht einen MdE zur
Folge hat und einen Antrag auf Schwerbehinderung - ggfs.
Gleichstellung - zu stellen, um die zusätzlichen
Hilfsmöglichkeiten des SGB IX in Anspruch nehmen zu können.

ES LIEGT EIN GDB von 50 vor!!!
Und jetzt? Was heißt SGB IX?

Hallo,

das heißt „Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch“. Gibt man dieses Kürzel in Google ein, folgt als erster Treffer:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/
Dort sind die speziellen gesetzlichen Regelungen in Bezug auf schwerbehinderte Menschen zusammengefasst (Förderung, bes. Kündigungsschutz, Zusatzurlaub etc.).
In diesem Fall sollte der Betroffene sofort sich mit dem zuständigen Integrationsamt (IA, Zuständigkeit richtet sich nach Ort des Arbeitsplatzes) und seine Situation schildern. Das IA wird dann idR von sich aus alle Beteiligten an einen Tisch holen und Maßnahmen zur Sicherung des Arbeitsplatzes versuchen zu organisieren.
Sollte es in dem Betrieb des betroffenen AN einen BR/PR und/oder eine Schwerbehindertenvertretung geben, sollte der AN auch mit diesen sofort Kontakt aufnehmen.

&Tschüß
Wolfgang

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