Hallo, ich wurde zum 09.03.13 ausgesteuert von der kk war aber bis 13.03.12 in einer reha und dort AU entlassen.davor habe ich mich schon beim arbeitsamt gemeldet.als ich von der reha zurück kam war ich laut ärztlichen gutachten des arbeitsamtea vollschichtig abeitsfähig.dies hab ich nicht akzeptiert und mit wurde das alg 1 abgelehnt ich sollte zum alg2 gehn.das wiederrum geht nicht aus privaten gründen.dann habe ich ein neues ärztliches gutachten bei alg 1 erstellen lassen und es kam das gleiche raus vollschichtig arbeitsfähig.ich krieg die kriese.dann war ich beim arzt und er hat dann die krankmeldung abgebrochen in der zwischenzeit habe ih einen neuen antrag auf alg1 gestellt und bewilligt bekommen.nun möchten die mich zu maßnahmen schicken und das passte mir nicht.habe mich dann ab 25.04.12 krankschreiben lassen.das alg1 habe ich ab 14.04.12 bewilligt bekommen.können die mit jetzt das Alg 1 streichen oder müssen die zuerst mal die 6 wochen zahlen???bitte um schnelle antworten
Hallo,
die können dir das Alg1 nicht Streichen nur weil du aktuell Krankgeschrieben bist.
Grüße
Jobhunter
Danke für die antwort.also der arzt hat mich für 2 wochen krankheschrieben mit der gleichen diagnose mit der ich seit über 1,5 jahre krankgeschrieben war
Die zahlen sechs Wochen.
Hi und sorry, aber da kann ich leider nicht weiterhelfen!
MfG