Liebe/-r Experte/-in,
bitte wer kann mir folgende Frage ganz genau beantworten:
Ich bin von der Krankenkasse ausgesteuert (zu unrecht und habe einen Widerspruch laufen), ich mußte mich Arbeitslos (ALG1) melden, damit ich pflichtversichert bin. Nun bin ich weiterhin Krankgeschrieben und jetzt kommt meine Frage: Die Krankmeldung (kleiner Zettel bekommt das Arbeitsamt, wer bekommt den großen Zettel??
Der Berater von VDK sagte: ich brauche den großen Zettel für Krankenkasse nicht abgeben und soll ihn bei mir behalten, daß Arbeitsamt widerum sagt: ich soll den großen Zettel bei der Krankenkasse abgeben. Nun, jetzt weiß ich auch nicht wer hier Recht hat.
Würde mich sehr freuen, wenn Ihr mir dazu helfen könnt.
Herzlichen Dank dafür.
mach es wie der Herr vom VDK sagt. bekommst ja kein Krankengeld von der KK, von daher interessiert das auch nicht.
Hallo pumy,
vielen lieben Dank für Deine schnelle Antwort.
Aber nun mal ne Gegenfrage: der Widerspruch läuft noch gegen die Krankenkasse, ich sei im Recht laut meinem Rechtsanwalt. Was ist wenn die Krankenkasse die Aussteuerung zurücknehmen muß, wäre es da nicht besser die AU abzugeben, sonst bekomme ich kein Krankengeld rückwirkend?
mach es wie der Herr vom VDK sagt. bekommst ja kein
Krankengeld von der KK, von daher interessiert das auch nicht.
Da du ALG1 beziehst bekommst du kein Krankengeld.
Hallo pumy,
ok, Du hast doch Recht.
Lieben herzlichen Dank.
Da du ALG1 beziehst bekommst du kein Krankengeld.
Hallo,
der Zettel gehört in die Krankenkasse,vor allem für den Fall das Die Erkrankung länger dauert.Bei einer AU länger als die Lohnfortzahlung(glaube 6 Wochen)besteht Anspruch auf Lohnvortzahlung vom Arbeitgeber auch wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist.
Gruß Megara
Hallo, dazu kann ich leider nichts sagen.
Hallo Anette,
ich Danke Dir trotzdem für Deine Antwort.
LG
Hallo, dazu kann ich leider nichts sagen.
Hallo megara,
tja, wenn ich jetzt genau wüsste wer von Euch wirklich Recht hat. Ich weiß es nicht. Ich könnte heute nochmal zum VDK gehen, aber ich muß ja um 8 Uhr in der Klinik sein, leider.
Trotzdem lieben Dank an Dich und die anderen.
LG
Planitz
Normalereweise steht auf den einzelnen Zetteln, wer was bekommt. Den für den Arbeitgeber werden Sie behalten können; es sei denn, Sie sind noch in einem aktiven Arbeitsverhältnis. Dann müssen Sie natürlich weiterhin den Schein beim Arbeitgeber abgeben. Auch müssen das Arbeitsamt und die Krankenkasse informieren. Erkundigen Sie sich einfach telefonisch bei Ihrer Krankenkasse oder gehen persönlich vorbei. DAnn kann Ihnen die Krankenkasse verbindlich sagen, wer was erhalten muss.