Hallo Community,
brauche Eure Hilfe.
Ich bin am 26.03.2014 krank geworden und bekomme seit dem 09.05.2014 Krankengeld. Zum 31.05.2014 wurde ich von meinem Arbeitgeber gekündigt. Da ich vorher bereits Krankengeldanspruch erworben hatte, erhalte ich dies max. 78 Wochen in einer Blockfrist von 3 Jahren. Somit läuft dies am 25.09.2015 aus. Am 26.09.2015 soll ich mich laut meiner Krankenkasse beim Arbeitsamt melden. Habe auch vollen Anspruch auf AG1 - evtl. nur mit fiktiver Berechnung. Ferner erhalte ich Elterngeld (darf aber 30 Stunden arbeiten gehen und derzeit auch nur der Mindestanspruch bis März 2016 - Sohn März 2015 geboren).
So nun meine Frage, die Krankengeldberaterin meinte ich könnte ohne finanzielle Probleme mich beim Arbeitsamt melden und weiterhin statt die Krankengeldauszahlscheine nur ab dann gelbe Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen an die Krankenkasse senden und bekäme dann ein besonderes Arbeitslosengeld nicht AG 1 oder AG 2 bzw. Hartz 4 sondern es gäbe bei Erreichung des Höchstanspruches vom Krankengeld ein anderes Arbeitslosengeld - ist das jemanden bekannt? Ich will und muss nicht dafür eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Das eine hätte nichts mit diesem besonderen Arbeitslosengeld zu tun.
Allerbesten Dank für Eure Hilfe und Unterstützung im Voraus.