Kurz zur Situation:
Ausgesteuert und noch ungekündigt.
Nahtlosigkeit nach § 145 will man nicht gewähren, weil der Antrag auf LTA im Widerspruch läuft, auf deren Entscheidung aktuell gewartet wird.
Folgendes Formular von AfA ohne § darin für den AG das bei der AfA bis in einer Woche vom AG ausgefüllt und unterschrieben zurück gegeben sein muss, da sonst wegen mangelnder Mitwirkung die „Leistung entzogen“ wird.
Der AG muss hierin selber begründen wieso er keinen „Leidensgerechten“ Arbeitsplatz für den Ausgesteuerten hat:
Der Arbeitnehmer kann,
O ab ____ weiter beschäftigt werden.
O nicht weiterbeschäftigt werden, weil aus folgenden Gründen kein leidensgerechter Arbeitsplatz angeboten werden kann. _________________________________________________
Ort, Datum, Unterschrift,Stempel
Bitte beachten Sie:
Ihre Angaben dürfen aus Datenschutzgründen keine Gesundheitsdaten in Form von konkreten Diagnosen oder detaillierten Krankheitsbildern enthalten. Aussagen, die geeignet sind, die Arbeitnehmerin herabzuwürdigen, sind ebenfalls nicht zulässig."
Für diesen Job ist der Ausgesteuerte weiter krank geschrieben, und schickt diese AU zu seinem Arbeitgeber, der AfA legt er diese nicht vor = so wie man es bei Aussteuerung machen muss!
Nach § 65 SGB 1.2 (Grenzen der Mitwirkung) kann zumindest argumentiert werden, dass man nicht dafür verantwortlich gemacht werden kann, wenn ein Dritter nicht handelt.
Aber, ist es überhaupt zulässig dass die AfA von dem Ausgesteuerten eine solche Forderung verlangt?
Zumal der Ausgesteuerte dadurch genötigt wird seinem AG den Krankheitszustand zu offenbaren, was der AG dazu verwenden könnte ihn personenbezogen (krankheitsbedingt) zu kündigen.
Das Formular wurde aktuell noch nicht zum AG geschickt…
Aber wie muss er sich verhalten, damit ihm niemand fehlende Mitwirkung vorwerfen, und damit die Leistung entziehen kann?
Vielen Dank
Sofie2