Mahlzeit 
Hallo!
So ganz blicke ich als Laie da nicht durch.
Bedeutet das
a) dass man nach Ablauf von 3 Jahren nach Beginn der
Arbeitsunfähigkeit immer erneut einen Krg-Anspruch hat (1)
oder
Nein!
b) nur dann, wenn man zwischendrin für einen Zeitraum von
mind. 6 Monaten am Stück (2) Nr.2 der Arbeitvermittlung zur
Verfügung stand (= arbeitslos gemeldet war)? ((2) Nr.1 + Nr.2
Erwerbstätigkeit treffen hier in keinem Fall zu.) Oder
Fast!
die 6 Monate Arbeitsfähigkeit muss nicht „am Stück“ gewesen sein…
Vielleicht mal am Beispiel:
Erste AU am 1.1.2010 (Beginn des 3 Jahreszeitraums)
1.1.2010-31.12.2012 = 3 Jahreszeitraum
während dieser Zeit wurden 78 Wochen KG bezogen…
während dieser Zeit waren aber auch mind. 6 Monate (egal ob am Stück oder in Teilen…hauptsache 6 Monate) in denen gearbeitet wurde oder man arbeitslos gemeldet und zur Vermittlung bereitgestanden hat…
Voraussetzungen erfüllt: ab 1.1.2013 wieder Anspruch auf 78 Wochen KG
Zu b): Man war in 2010 für einen Zeitraum > 6 Mon. arbeitslos
gemeldet (mit Alg-I-Bezug) und stand zumindest formal der
Arbeitsvermittlung zur Verfügung. (§ 125 SGB III wurde zwar
von Anfang an geprüft, jedoch erfolgte erst nach ca. 8 Monaten
die formale Zuerkennung.)
Da ist die Frage ob rückwirkend oder erst mit Bescheid…wenn diese Feststellung rücwirkend getroffen wurde (z. B. nach Vorlage von med. Gutachten)…dann ist die zurückgelegte Zeit m. E. als „nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehend“ zu bewerten
…aber auch ein Anruf bei der KV, denn diese hat die genauen Daten ja auch noch vorliegen…
Nö. Innerhalb der letzten anderthalb Jahre zweimal die
Krankenkasse gewechselt (wegen Zusatzbeiträgen)… 
Wetten doch? *gg
Da die Kassen ja einen Anspruch auf KG prüfen müssen, werden in diesem Falle die relevanten Daten bei den vorherigen Kassen abgefragt…sonst könnte ja ein jeder 78 Wochen KG beziehen…dann die Kasse wechseln…und sofort wieder 78 Wochen KG beziehen…
Außerdem kann im Zweifel auch der Versicherte selbst die Daten des Krankengeldbezuges bei den in Frage kommenden KVs des Zeitraumes abfragen (aber es gab sicher auch von jeder Kasse eine Bescheinigung für das Finanzamt über Krankengeldbezug, aus denen man des auch ersehen kann)
Grüße Cornetto
Gruß
MG (der bei dem Namen Cornetto irgendwie immer an das Eis denken muss *lach*)