Ausgesteuert! Was kommt dann?

Moin-Moin,

meine Frage bezieht sich auf eine erkrankte Person, die 36 Jahre als Angestellte tätig war. Sie verfügt über einen GdB von 50%. Anfang des Jahres wurde ein Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente gestellt. Nun läuft aber im Januar das Krankengeld aus - man wird ausgesteuert. Das heißt doch, man bekommt für ein Jahr ALG? Sollte die Rente bis dann nicht durch sein, auch ALG2 - also Hartz4.
Muß man dieses dann, wenn man Rente bekommt, wieder zurückzahlen, ähnlich wie Bafög?

Ich hoffe inständig auf Eure Antworten, denn die Ungewissheit ist extrem nervig!

Guten MOrgen, Jürgen

Als erstes der Rat, der MIR damals EXTREM geholfen hat: sofort dem VdK beitreten! Das ist ein Jahresbeitrag von 50 Euro aber mit unschätzbaren Vorteilen! Der VdK übernimmt die Rentenantragstellung! Selber als zu diesem Zeitpunkt unwissende Person braucht man nämlich nur ein Wort falsch eingeben und schon ist man geplättet und wird abgelehnt. Fakt ist, dass eine Tour bei 3 Gutachtern ansteht: Internist, Nervendoc und Orthopäde. Bitte sehr gut auf diese Termine vorbereiten! Überlegen, was man sagen könnte. Es wird z.B. die Frage aus dem Hinterhalt abgeschossen: Warum wollen sie Rente? Diese Frage verunsichert nämlich. Also hier bitte die Antwort parat haben.
Alle vorhandenen Arztberichte kopieren - Mappe anlegen und dem Gutachter aushändigen. So kann man sich nicht verplappern! Und diese Mappe ebenfalls zum VdK mitnehmen. Jetzt sind alle auf dem gleichen Wissensstand. Und einen stummen Zeugen/In zum Termin mitnehmen! Die drehen einem nämlich das Wort im Munde rum! (Zeuge, wenn es krass wird, einen Bericht aufschreiben lassen, was er noch weiß und so.) Und dann schauen, dass man auch mal einen Gutachter ablehnt, wenn der zu weit weg ist. Der VdK beschleunigt die Entscheidung auch! Man versucht gerne, die Sache zu verschleppen. (Hoffen die, dass man vorher stirbt? NICHT entmutigen lassen - direkten Draht zum VdK und sofort wenn der Bescheid nicht passt, Widerspruch - wieder mit dem VdK an der Seite! - einlegen! Nicht bange machen lassen!)
Doch nun die finanzielle Seite:
Ausgesteuert heisst Sozialgeld. Bzw. erst mal Arbeitslosengeld. Rechtzeitig beantragen. Das sind ja ein paar Monate hin.Und dann kommt das Sozialgeld, denn man ist ja nicht mehr in der Lage, arbeitstechnisch vermittelt zu werden! Das Arbeitskönnen deiner Bekannten darf nicht 3 Stunden - besser sind 2 - übersteigen!!! /Sitzprobleme und Konzentrationsstörungen - schauen ob man das zusätzlich hin bekommt!) Das gibt kein Hartz4, weil man da ja noch arbeiten muss - sprich vermittelt werden kann!
Darauf einrichten, dass eine eklatante Zeitverschleppung gemacht wird! Immer am Ball bleiben.
Die Gutachten werden in Gera erstellt - von „Gutachtern“, die manches Mal nicht mal die ganzen Unterlagen lesen. Übrigens bekommen ALLE Gutachter, zu denen man hin geschickt wird die Mappe von einem zugesendet. Die haben also alle Angaben ausgedruckt vorliegen! Wenn die dann die Fragetour beginnen, ist das eigentlich nur die reine SChikane. Nicht wundern - mitspielen. Man will dabei feststellen, wie fit die Person im Kopf ist und wie belastbar! Ich habe immer selber eine meiner Mappen dabei gehabt - und teilweise abgelesen, was extram übel ankam. ABer bei mir stimmt es nach langem Sauerstoffmangel mit der Erinnerung und der Konzentrationsstörung. Das konnte ich damit natürlich gut erklären.
GdB 50% - das zählt eigentlich, (nicht aufregen!) nichts. Denn deine Bekannte kann ja trotzdem 100 Prozent einsatzfähig sein! Das bringt also gar nichts, darauf groß rum zu reiten. Ein GdB soll das Leben in der Öffentlichkeit erleichtern. Im Arbeitsleben ist denen das Wurscht! Das Arbeitsamt wird darauf plädieren, dass man die Rente einreicht und der Rentenversichungsträger wird die Last an die Kasse des Arbeitsamtes zurückverwiesen. Deine Bekannte wird von Kostenstelle zu Kostenstelle geschoben! Das geschieht natürlich im Hintergrund und sie bekommt das nicht mit! Das bekommt niemand von uns mit. Denn zahlen will ja niemand gerne!
Beim Termin vom VdK - da muss sie persönlich hin! - den letzten Bericht der Rentenversicherung mitnehmen, der ist ja die Tage raus gekommen.
Und auch gleich ne Antwort parat haben bei den Gutachtern, ob man nicht eine alternative Arbeit übenehmen könnte! Gutachter arbeiten dem Rentenversicherungsträger in die Hand! Also ginge es um deren eigenen Geldbeutel! Ganz wichtig: keine Termine versäumen! Lieber einmal mehr beim VdK nachfragen, was man noch tun könne und so!

So nun habe ich Euch ein paar Sachen vermitteln können und hoffe, dass ihr damit über die Runden kommt! Viel Glück und Erfolg! zaubermaus

mit dem krank sein in die arbeitslosigkeit und erwerbsmind. antrag. dann bekommst du übergangsgeld ist gleich wie alg1. dann muß festgestellt werden inwieweit du arbeitsfähig bist. dazu §§ 116 und 126 SGB II durchlesen. es kommt da auf die stunden an die du noch arbeiten kannst. das macht der MD vom Arbeitsamt. kann auch sein das die dich zur reha schicken und dann dort gesagt wird dass es nicht mehr geht dann wird die reha in ein rentenverfahren umgemünzt. ein jahr bekommst du übergangsgeld aber das dauert nicht solange bis das arb.amt dich zur rente drängt. wird schon. tipp versuche deine prozente noch zu erhöhen. sieht immer gut aus. und gesund werden darfste nicht. sonst essig mit der rente.
tschüßß

Unbedingt sofort ALG II beantragen, damit das Geld im Anschluss an das endende Krankengeld gesichert ist und dann heisst es ABWARTEN, bis der Bescheid von der Rentenversicherung kommt. Vermutlich läuft alles auf eine Erwerbsminderungsrente hinaus, wie bei mir. Atteste von Ärzten sammeln und einen Rentenberater mit zu Rate ziehen - das hat mir sehr geholfen!!
Viel Erfolg!

Hallo!

Grundsätzlich gibt es Hartz 4 nur, wenn man seinen Lebensunterhalt nicht anders bestreiten kann.
Ist also die Rente noch nicht bewilligt, so erhält man übergangsweise Hartz 4 bis die Rente durch ist.
Dann gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Die Rente ist höher als Hartz 4. In diesem Fall muss man die erhaltenen Hartz 4 Leistungen von der Rentennachzahlung erstatten. Meist geschieht dies aber dadurch, dass das Jobcenter beim Rentenamt Ersatzansprüche anmeldet. Dann erhälst Du nur den Betrag nachgezahlt, der die Hartz 4 Leistung übersteigt.
  2. Die Rente ist niedriger als Hartz 4. Hier besteht dann der Anspruch auf ergänzende Leistungen (bitte auch an alle Mehrbedarfe denken). Die Nachzahlung der Rente wird vom Jobcenter vereinnahmt und in Zukunft erhältst Du zwei Zahlungen (Rente und Hartz 4).

Also immer mit der Ruhe. Sollte das Jobcenter Geld zurückfordern, kann es von der Nachzahlung erstattet werden. Hier vielleicht auch genauer hinsehen, was die Steuern auf den Rentenbetrag angeht. (Gegebenenfalls Rentenbescheid von unabhängiger Stelle prüfen lassen).
Ebenfalls sollten sofort alle Mehrbedarfe beantragt werden, da sie erst ab Antragstellung gewährt werden. Daher wären diese Beträge verloren, wenn die Rente niedriger ausfällt.

LG
Franz57