Ausgetauschter Wasserhahn tropft wieder

Hallo,

Jemand hat in einem ganz großen Einrichtungshaus u.a. einen Wasserhahn gekauft, der von der Technik her nicht tropfen soll. Er kann auch nicht geöffnet werden, um z.Bsp. eine Gummidichtung auszutauschen. Sowas gibt es!

Nach 2 Jahren tropft er. Das Einrichtungshaus tauscht.
Der Kunde bezahlt den Installateur, den er bestellt.

Nach weniger als 1 Jahr tropft der ausgetauschte.
Das Einrichtungshaus wird sicher wieder tauschen.

Hat der Kunde ein Recht auf die erneuten Installateurkosten?

Gruss UKA

Hallo,

Nach weniger als 1 Jahr tropft der ausgetauschte.
Das Einrichtungshaus wird sicher wieder tauschen.

Hat der Kunde ein Recht auf die erneuten Installateurkosten?

auf welcher Rechtsgrundlage wurde der erste getauscht? Garantie? Gewährleistung? Kulanz?

Gruß

S.J.

auf welcher Rechtsgrundlage wurde der erste getauscht?
Garantie? Gewährleistung? Kulanz?

Natürlich auf Garantie. Ich sagte ja: Ersetzt wurde und wird er.
Aber die wegen des Mangels zusätzlichen Installationskosten liegen ja mittlerweile deutlich höher, als der Hahn gekostet hat.
Gruß UKA

Hallo,

auf welcher Rechtsgrundlage wurde der erste getauscht?
Garantie? Gewährleistung? Kulanz?

Natürlich auf Garantie. Ich sagte ja: Ersetzt wurde und wird
er.

Was ist daran so „natürlich“? Da brauchst Du gar nicht so zickig zu reagieren. Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ist Dir bekannt? Wie lange ist denn die Garantie? Für gewöhnlich 2 Jahre, manchmal 1 Jahr, manchmal 10 Jahre.

Aber die wegen des Mangels zusätzlichen Installationskosten
liegen ja mittlerweile deutlich höher, als der Hahn gekostet
hat.

Setzen wir mal voraus, es bestünde noch Garantie, dann sei ein Blick in die Bedingungen empfohlen. Da keiner verpflichtet ist eine Garantie einzuräumen, kann er, so er denn freiwillig eine solche anbietet, die Bedingungen frei ausgestalten. Und ohne Kenntnis der Bedingungen ist die Frage nach den Arbeitskosten nicht zu beantworten.

Gruß

S.J.

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Natürlich auf Garantie. Ich sagte ja: Ersetzt wurde und wird
er.

Was ist daran so „natürlich“? Da brauchst Du gar nicht so
zickig zu reagieren. Der Unterschied zwischen Garantie und
Gewährleistung ist Dir bekannt?

Danke Steve.
Aber ich bitte Dich doch, in Zukunft auf meine Fragen nicht mehr zu antworten. Dann sehe ich größere Chancen, dass jemand antwortet, der mehr Kompetenz besitzt und offenbar auch besser begreift, woraus es im geschilderten Fall überhaupt geht.
Gru? UKA

PLONK
o.w.T.

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Hallo,

Dann sehe ich größere Chancen, dass jemand
antwortet, der mehr Kompetenz besitzt und offenbar auch besser
begreift, woraus es im geschilderten Fall überhaupt geht.

Der Hinweis von Steve wegen des Unterscheides zw. Gewährleistung und Garantie, bzw. Kulanz ist durchaus gerechtfertigt! Bezogen auf die angeschlagene „Tonart“ kann man natürlich geteilter Meinung sein.

Es wird immer wieder deutlich, dass die Fragesteller Garantie mit Gewährleistung verwechseln. Der Vorlksirrtum „2 J. gesetzliche Garantie“ und „14-tägiges Umtauschrecht“ ist eben sehr verbreitet.
[FAQ:1152]
Viele Händler handeln kulant, ohne rechtlich verpflichtet zu sein. Da meint man schnell mal, dass man das Recht darauf hat, obwohl es nicht zutrifft.

Dem woltte er durch gezielte Fragen vorbeugen, damit er korrekte Aussagen treffen kann.

TM

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Der Hinweis von Steve wegen des Unterscheides zw.
Gewährleistung und Garantie, bzw. Kulanz ist durchaus
gerechtfertigt! Bezogen auf die angeschlagene „Tonart“ kann
man natürlich geteilter Meinung sein.
TM

Stimmt. Diese „Tonart“ nenne ich unhöflich.
Diese Tonart sagt mir aber auch, dass der Sprecher das nicht begreift.
Bin, Gott sei Dank, darauf nicht angewiesen.
Gruss UKA

Stimmt. Diese „Tonart“ nenne ich unhöflich.

Und jemanden als inkompetent zu betiteln ist nicht unhöflich?

Bin, Gott sei Dank, darauf nicht angewiesen.

Warum fragst du dann hier nach Hilfe?

TM

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