Unmittelbar nach dem Zuschlagstermin erschienen die Ersteigerer auf dem Hof, brachen das Hoftor auf und betraten die Hofanlage. Zwei Tage später erschienen Mitarbeiter, brachen das hintere Hoftor auf und befuhren den Hof, mit schwerem Gerät. Obwol die Mitarbeiter vorher auf einen möglichen Hausfriedensbruch hingewiesen wurden, begingen sie trotzdem diese Straftat. Die herbei gerufene Polizei half jedoch nicht. Selbst der Bitte um Feststellung der Personalien, wurde nicht entsprochen. Später diente das nicht Ermitteln der Personalien als Grund zur Einstellung des Strafermittlung. Eine später erhaltene Einstweilige Verfügung, half auch nicht mehr, da schon eine Vielzahl von Werkzeuge und Materialien vom Hof geschafft waren. Erst nach dem mit den eigenmächtigen Räumungsasrbeiten bereits begonnen war, wurde der Zuschlagsbeschluss zugestellt. Welche Ratschläge kann dem in zweiter Instanz tätigem Rechtanwalt gegeben werden, weil die erste Instanz verloren ging. ( Beweisführung)
Ob ein weiere Prozess noch geführt werden wird, ist abhängig vom Ausgang des ersten Prrozesses,in zweiter Instanz. Für den zweiten Prozess besteht keine Rechtshutzversicherung. Dieser ging aber auch, in erster Instanz verloren.
Welcher Ratschlag oder welche Anregung, kann noch gegeben werden, um einen positieven Prozessausgang zu erreichen?
Hallo,
da soll man dem RA für den 2. Rechtszug Hilfestellung geben?
Man sollte den RA wechseln.
Hausfriedensbruch ist von der Polizei aufzunehmen, insbesondere bei Sachbeschädigung und da hilft für die 2. Instanz auch der Hinweis, dass gegen die Polizeibeamten Strafantrag gestellt wurde wg. beispielsweise Pflichtverletzung im Amt.
Wenn da ein RA tätig ist, der eher einen „Hasenfuß“ zuzordnen ist, also lieber auf Einleitung von strafrechtlichen Schritten auch gegen Polizeibeamte verzichten möchte, selbst wenn dies im Interesse des eigenen Mandanten ist, sollte der Anwalt gewechselt werden.
si
Hallo,
wie wär ´s mit ausziehen!
ml.
Ich übersetze mal unter der Annahme, dass der angebliche Geschädigte kein Mieter sonder der ehemalige Eigentümer ist.
Unmittelbar nach dem Zuschlagstermin erschienen die
Ersteigerer
der neue Eigentümer
auf dem Hof, brachen das Hoftor
sein Eigentum
auf und betraten
die Hofanlage.
sein Grundstück/Eigentum
Zwei Tage später erschienen Mitarbeiter,
im Auftrag des Eigentümers
brachen das hintere Hoftor auf
mit Genehmigung des Eigentümers
und befuhren den Hof, mit schwerem Gerät.
mit Erlaubnis/im Auftrag des Eigentümers
Obwol die Mitarbeiter vorher auf einen
möglichen Hausfriedensbruch hingewiesen wurden,
wieso Hausfriedensbruch? Geschah doch alles mit Erlaubnis des Eigentümers.
begingen sie
trotzdem diese Straftat. Die herbei gerufene Polizei half
jedoch nicht.
Es findet ja auch keine verbotene Handlung statt
Selbst der Bitte um Feststellung der
Personalien, wurde nicht entsprochen. Später diente das nicht
Ermitteln der Personalien als Grund zur Einstellung des
Strafermittlung. Eine später erhaltene Einstweilige Verfügung,
half auch nicht mehr, da schon eine Vielzahl von Werkzeuge und
Materialien vom Hof geschafft waren.
So, jetzt kommen wir endlich zu was Interessantem. Was umfasste die Zwangsversteigerung? Alles was sich zum Versteigerungszeitpunkt noch dort befand oder nur das leere Grundstück samt leerer Bauten? Nach der bisherigen Schilderung können wir wohl von ersterem ausgehen.
Erst nach dem mit den
eigenmächtigen Räumungsasrbeiten bereits begonnen war, wurde
der Zuschlagsbeschluss zugestellt.
Der Eigentumsübertritt findet mit Zuschlag statt. Nicht mit Überstellung der Information darüber. Der neue Besitzer hat lediglich sein Eigentum gesichert bzw. mit den notwendigen Arbeiten begonnen damit er sein Eigentum zeitnah nutzen kann. Zeit ist Geld. Zinsen mieten/Mietausfälle laufen.
Welche Ratschläge kann dem
in zweiter Instanz tätigem Rechtanwalt gegeben werden, weil
die erste Instanz verloren ging. ( Beweisführung)
Die Begründung des Urteils lesen und dem Mandanten VERSTÄNDLICH erklären.
Ob ein weiere Prozess noch geführt werden wird, ist abhängig
vom Ausgang des ersten Prrozesses,in zweiter Instanz. Für den
zweiten Prozess besteht keine Rechtshutzversicherung. Dieser
ging aber auch, in erster Instanz verloren.
Welcher Ratschlag oder welche Anregung, kann noch gegeben
werden, um einen positieven Prozessausgang zu erreichen?
Anwälte sind Dienstleister. Wenn eine Person hingeht und sagt ich bezahle Dich für „…“, dann wird dieser das tun. Man sollte Geld und Nerven sparen und es sein lassen sobald man die Erklärung der ersten Instanzen VERSTANDEN hat.
Hi
auch ein Eigentümer darf nicht alles machen.
Er hat vor irgendwelchem selbst tatigwerden den rechtsweg zu bemühen.
Gruß
haWeThie
Hi,
das Gericht scheint aber der Auffassung zu sein, dass das, was der Eigentümer gemacht hat, OK war.
MFG
das Gericht scheint aber der Auffassung zu sein, dass das, was
der Eigentümer gemacht hat, OK war.
Da ging es offensichtlich um das Zwangsversteigerungsverfahren.
Hier ist alleine relevant, dass der Eigentümer, selbst wenn er durch den Zuschlagsbeschluss einen Titel hat, den Besitzer räumen lassen muss, und zwar durch den Gerichtsvollzieher.
Der Besitz, auch ohne Besitzrecht ist gem. § 854 BGB geschützt. Eine Selbstjustiz des Eigentümers, sich den Besitz einfach zu verschaffen, ist unzulässig. Noch hat der Staat das Gewaltmonopol und dessen muss sich der Eigentümer auch bedienen, um sich Besitz verschaffen.