Ausgewichen, trotzdem Mitschuld ?

Hallo zusammen

folgende Geschichte spielte sich im Jahre 1997 ab , die jetzt durch zufall zu einem Stammtisch Gespräch wurde und die Diskussion kein klärendes Ende nahm .

Ein Autofahrer fährt von der Nachtschicht nach Hause , ca 0.30 Uhr , die Autobahn ist fast leer , deshalb lässt er seinen starken Van ( Pontiac Transsport ) "laufen " ( ca 170 - 190 km ) , wird aber irgendwann von einem notorischen Linksfahrer ausgebremst der geschätzt ca 100 km/ h fuhr .
fast Gleichzeitig kommt ein noch schnelleres Fahrzeug von hinten und gibt wie blöde Lichthupe , so das der Van -Fahrer geblendet wird und sich deshalb zu dem Vordermann verschätzt und dem gefährlich nahe kommt , weicht auf die Mittlere Fahrspur aus um nicht zu kollidieren , weil selbst eine Vollbremsung wahrscheinlich unter diesen Gegebenheiten nicht mehr gereicht hätte .
Der Nachfolgende "Raser " knallt nun in den Linksspurschleicher , weil er durch diesen Van , den "Schleicher " nicht gesehen hatte .

Man behauptet nun , das der Van - Fahrer zumindest eine Mitschuld hat .
wer kennt sich damit aus ?

im vorraus Danke

Toni

Moin!

folgende Geschichte spielte sich im Jahre 1997 ab , die jetzt
durch zufall zu einem Stammtisch Gespräch wurde und die
Diskussion kein klärendes Ende nahm .

Ein Autofahrer fährt von der Nachtschicht nach Hause , ca 0.30
Uhr , die Autobahn ist fast leer , deshalb lässt er seinen
starken Van ( Pontiac Transsport ) "laufen " ( ca 170 - 190
km ) , wird aber irgendwann von einem notorischen Linksfahrer
ausgebremst der geschätzt ca 100 km/ h fuhr .

Böser Mann…

fast Gleichzeitig kommt ein noch schnelleres Fahrzeug von
hinten und gibt wie blöde Lichthupe , so das der Van -Fahrer
geblendet wird

sehr unwahrscheinlich. Man muss nichts anders tun als dem Blick vom Rückspiegel nehmen.

und sich deshalb zu dem Vordermann verschätzt

Wiese? der war doch angeblich auch vor dem Auftauchen des „Blenders“ bereits zu sehen. Oder habe ich das mißverstanden?

und dem gefährlich nahe kommt , weicht auf die Mittlere
Fahrspur aus um nicht zu kollidieren , weil selbst eine
Vollbremsung wahrscheinlich unter diesen Gegebenheiten nicht
mehr gereicht hätte .

Dann war er zu schnell.
Ich bin ja auch kein Fan von Schleichern, aber von 190 auf 100 schafft man es auf einer normal übersichtlichen Autobahn schon noch, zumal ja angeblich kein knapper Spurwechsel des „Schnarchers“ vorlag.

Nach rechts fahren kann der Vanfahrer in dieser Situation sowieso am besten, denn der Hintermann würde ihm ja bequem die Straße freiräumen und der Vanfahrer hätte sich zugleich an das Rechtsfahrgebot gehalten (wobei letzteres hier natürlich dahingehend hinterfragt werden kann, dass eine Überholabsicht offensichtlich war).

Der Nachfolgende "Raser " knallt nun in den
Linksspurschleicher , weil er durch diesen Van , den
"Schleicher " nicht gesehen hatte .

Blöd.

Man behauptet nun , das der Van - Fahrer zumindest eine
Mitschuld hat .

Wieso

wer kennt sich damit aus ?

Ich bin kein Anwalt, aber dass ein Dritter für die überhöhte V des Nachfolgenden sowie für die Mißachtung des Rechtsfahrgebotes des Vordermanns verantwortlich sein soll, halte ich für sehr fraglich.
Was wäre denn die Alternative gewesen?
Da der Hintermann sowieso zu schnell war, hat der Van ihm durch den Spurwechsel nach rechts ja noch mehr „Überlebensraum“ geschaffen. Sonst wäre er eben dem Van aufgefahren.
Was kann der Vanfahrer für die Geschwindigkeit seines Hinter- und Vordermannes? Soll er als „Blocker“ fungieren müssen? Wohl kaum…

Gruß,
M.

Auch hallo,

das mit der „Blendung“ halte ich für ein wenig weit hergeholt - immerhin gibt es ja abblendbare Innenspiegel, und nachts ist ein von hinten kommender Raser auf mind. 500 m Entfernung schon zu sehen.

Zur Haftung: ein Quote von ca. 30 % könnte in der Tat zum Tragen kommen. Es gibt da ein „berühmtes“ BGH-Urteil aus ca. 1993, das - Kürze - besagt, dass wenn ein Fahrzeug mehr als Richtgeschwindigkeit fährt, es zu einer Mithaftung kommt.
Der Unterschied zum damals entschiedenen Fall ist, dass der damalige Hauptverursacher nicht mehr zu ermitteln war.

Eine eindeutige Antwort wirst Du auf diese Frage kaum erhalten…

Grüße, M

Auch hallo,

das mit der „Blendung“ halte ich für ein wenig weit hergeholt

  • immerhin gibt es ja abblendbare Innenspiegel, und nachts ist
    ein von hinten kommender Raser auf mind. 500 m Entfernung
    schon zu sehen.

Ich kann es nicht mehr genau nachvollziehen , weshalb , warum und wiso es so erzählt wurde , ich bin ohne Rückfrage einfach einmal davon ausgegangen das es so war .

Zur Haftung: ein Quote von ca. 30 % könnte in der Tat zum
Tragen kommen. Es gibt da ein „berühmtes“ BGH-Urteil aus ca.
1993, das - Kürze - besagt, dass wenn ein Fahrzeug mehr als
Richtgeschwindigkeit fährt, es zu einer Mithaftung kommt.
Der Unterschied zum damals entschiedenen Fall ist, dass der
damalige Hauptverursacher nicht mehr zu ermitteln war.

Nach meiner auffassung betrifft den Fahrer des Van’s , der ja ausgewichen ist , also an dem Unfall unbeteiligt war , also das Fahrzeug in den Unfall gar nicht verwickelt war , keine Schuld .
denn nur der Porsche ist dem Toyota hinten drauf gefahren .
man könnte ihm allerhöchstens Rechts überholen vorwerfen , jedoch keinerlei beteiligung am Unfall .
So sehe ich das .

Toni

Eine eindeutige Antwort wirst Du auf diese Frage kaum
erhalten…

Grüße, M