Moin!
folgende Geschichte spielte sich im Jahre 1997 ab , die jetzt
durch zufall zu einem Stammtisch Gespräch wurde und die
Diskussion kein klärendes Ende nahm .
Ein Autofahrer fährt von der Nachtschicht nach Hause , ca 0.30
Uhr , die Autobahn ist fast leer , deshalb lässt er seinen
starken Van ( Pontiac Transsport ) "laufen " ( ca 170 - 190
km ) , wird aber irgendwann von einem notorischen Linksfahrer
ausgebremst der geschätzt ca 100 km/ h fuhr .
Böser Mann…
fast Gleichzeitig kommt ein noch schnelleres Fahrzeug von
hinten und gibt wie blöde Lichthupe , so das der Van -Fahrer
geblendet wird
sehr unwahrscheinlich. Man muss nichts anders tun als dem Blick vom Rückspiegel nehmen.
und sich deshalb zu dem Vordermann verschätzt
Wiese? der war doch angeblich auch vor dem Auftauchen des „Blenders“ bereits zu sehen. Oder habe ich das mißverstanden?
und dem gefährlich nahe kommt , weicht auf die Mittlere
Fahrspur aus um nicht zu kollidieren , weil selbst eine
Vollbremsung wahrscheinlich unter diesen Gegebenheiten nicht
mehr gereicht hätte .
Dann war er zu schnell.
Ich bin ja auch kein Fan von Schleichern, aber von 190 auf 100 schafft man es auf einer normal übersichtlichen Autobahn schon noch, zumal ja angeblich kein knapper Spurwechsel des „Schnarchers“ vorlag.
Nach rechts fahren kann der Vanfahrer in dieser Situation sowieso am besten, denn der Hintermann würde ihm ja bequem die Straße freiräumen und der Vanfahrer hätte sich zugleich an das Rechtsfahrgebot gehalten (wobei letzteres hier natürlich dahingehend hinterfragt werden kann, dass eine Überholabsicht offensichtlich war).
Der Nachfolgende "Raser " knallt nun in den
Linksspurschleicher , weil er durch diesen Van , den
"Schleicher " nicht gesehen hatte .
Blöd.
Man behauptet nun , das der Van - Fahrer zumindest eine
Mitschuld hat .
Wieso
wer kennt sich damit aus ?
Ich bin kein Anwalt, aber dass ein Dritter für die überhöhte V des Nachfolgenden sowie für die Mißachtung des Rechtsfahrgebotes des Vordermanns verantwortlich sein soll, halte ich für sehr fraglich.
Was wäre denn die Alternative gewesen?
Da der Hintermann sowieso zu schnell war, hat der Van ihm durch den Spurwechsel nach rechts ja noch mehr „Überlebensraum“ geschaffen. Sonst wäre er eben dem Van aufgefahren.
Was kann der Vanfahrer für die Geschwindigkeit seines Hinter- und Vordermannes? Soll er als „Blocker“ fungieren müssen? Wohl kaum…
Gruß,
M.