Ausgezogen und trotzdem Strom weiter berechnet

Hallo,
ich bin im Februar 2011 aus meiner alten Wohnung in eine andere Stadt gezogen. Nun bekomm ich von egon hanson(stromanbieter namen geändert) eine Schlussrechnung, Nachzahlung von 190 euro. Bei der Wohnungsübergabe hat der Vermieter mir damals gesagt das er mich bei egon hanson abmeldet. (er hat mich beim einzug auch angemeldet) Also ich hab nie einen Vertrag oderso unterschrieben . Im August kam von egon hanson ein schreiben das die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde und der Vertrag jetzt bis November läuft.
Meine Frage jetzt: Muss ich die 190 Euro zahlen oder muss der Vermieter dafür aufkommen weil er das rechtzeitige kündigen versäumt hat? Ich hab ja nie einen Vertrag unterschrieben dann muss ich doch auch nichts kündigen oder.

Hoffe jemand hat ne Antwort

Lg Andy

Hallo,

wenn Du regelmäßig den Strom bezahlt hast, dann muss Dir auch bewusst sein, dass Du einen Vertrag mit dem Anbieter hast. Also bist Du auch für die Kündigung verantwortlich. Wenn die Kündigung in Deinem Fall durch den Vermieter erfolgt ist, so musst Du dies mit Kündigungsdatum schriftlich festhalten und vom Vermieter bestätigen lassen. Erst dadurch kannst Du den Vermieter für eine verspätete Kündigung verantwortlich machen. Hast Du nichts in der Hand, so gehen die Kosten leider auf Dich.

Gruß
Udo

Danke,
aber ich hab ja nie etwas unterschrieben. Wie kann ich dann einen Vertrag haben? Das einzige was ich mal bekommen habe war ein schreiben in dem meine Abschläge angepasst wurden. Aber da war kein schreiben von AGBs oder ähnlichem bei. Vor allem haben die ja Strom berechnet von Februar bis November der Verbraucht wurde. Aber ja nicht von mir ich hatte ja garkein Zutritt mehr zur Wohnung. Seit Februar. LG Andy

Hallo,
als Nachweis für den Auszug sollte das Übergabeprotokoll bei Wohnungsauszug reichen. Dort wird üblicherweise der jeweilige Zählerstand (Strom, Wasser, etc.) vermerkt. Stichtag ist also das Datum des Auszugsprotokoll. Man sollte solche Sachen aber prinzipiell selbst und immer schriftlich machen - auch mit den Egon Hansens dieser Welt…

Grüße!
Ben

Hallo,
oft wird vom Vermieter ein Mieterwechsel telefonisch beim Stromanbieter gemeldet. Dieser verschickt dann an den neuen Mieter die Fälligkeitstermine und die Höhe der Abschlagszahlungen. Der Vertrag ist damit zustande gekommen, wenn er nicht widerrufen wird. Bei Abmeldung dann die entsprechende Abschlussrechnung.

Gruß
Udo

Hi Ben.
Ja das weiß ich jetzt auch. War mein erster Umzug.
Nächstes mal bin ich schlauer.

Zählerstände von Wasser sind vermerkt. Strom wollte
Er dann ablesen und an Egon Hanson melden.
Da wohnen 12 Parteien ist ne große mietanlage und die Stromzähler sind alle in einem
Wirtschaftsraum wo ich keinem Zugang hatte. Daher wollte er das ja auchschen.

Komm ich da jetzt irgendwie raus aus der Nummer. Zumal ich
Ja auch seid Februar gar keinen Zugang mehr zur Wohnung hatte?

Lg

Hallo Andy,

in der Regel ist der Mieter selbst (als Verbraucher / wenn die Wohnung einen eigenen Stromzähler hat) für das An- und Abmelden von Versorgerverträgen (Strom, Gas, Kabel, etc.) verantwortlich. Laufen die Verträge in Ausnahmefällen über den Vermieter bzw. über einen Hausverwalter so ist Dieser gesetzlich verpflichtet, dem Mieter eine detaillierte, monatliche Abrechnung bzw. Endabrechnung vorzulegen.

In ihrem Fall würde ich vom ehemaligen Vermieter eine Stellungnahme zu der Angelegenheit verlangen. Zudem sollten Sie die Sachlage dem Stromversorger (am Besten per Einschreiben unter Beilage einer Kopie der amtlichen Abmeldebescheinigung und einer Bestätigung des Vermieters bezüglich des Enddatums des Mietvertrags) mitteilen.

Zieht der Stromversorger seine Forderungen nicht zurück, können Sie den Verbraucherschutz einschalten und um Intervention bitten. Das hilft in der Regel immer.

Mit internetten Grüßen,

A. Schmidt
Online … http://www.stromkunde.info

Versuche es mal mit dem Einzugsprotokoll der neuen Wohnung als „Beweis“ beim alten Egon. Sieht mir ein wenig nach Vorsatz aus, das mit dem Strom, da wohl kein Nachmieter vorhanden war?!

Danke für die ganzen schnellen Antworten.

Der Witz an der ganzen Sache ist ja das seit April schon wieder jemand in der Wohnung wohnt. Hab vorhin mit der egon hansen Hotline telefoniert. Der meinte die haben Zählerstände geschätzt da niemand einen Zählerstände gemeldet hat. Als Schätzwert haben die den Verbrauch vom Vorjahr genommen. Aber können
Die wenn ich dieses Jahr nur 2 Monte da gewohnt habe für 11 Monate schätzen? Zumal ja schon seit April wieder jemand drin wohnt. Somit kassieren die ja quasi doppelt. Kann doch auch nicht sein.

Hallo,

ich kann leider keine verbindliche Antwort geben, sondern nur eine persönliche Einschätzung abgeben. Wenn kein Liefervertrag mit Ihnen geschlossen wurde, sind Sie auch nicht für Kündigung oder Kosten verantwortlich zu machen. Wenn Ihr Vermieter ohne eine Bevollmächtigung von Ihnen, einen Vertrag auf Ihren Namen abschließt kann dieser aus meiner Sicht nicht wirksam sein. Allerdings hätten Sie unverzüglich nachdem Sie von dem Vertrag erfahren haben handeln müssen. Da Sie dies versäumt haben und Korrespondenz und Abschlagszahlungen Kommentarlos geleistet haben, könnte ich mir vorstellen das Sie im juristischen Sinne den Vertrag damit im Nachhinein anerkannt haben, und Sie nun auch letztendlich für die Kündigung Verantwortlich waren.
Da Sie nicht gekündigt haben, müssen Sie wohl auch für die Kosten aufkommen. Dabei ist es leider völlig egal wieso weshalb warum es nicht erfolgt ist. Sie hätten das selbst, und am besten per Einschreiben erledigen müssen.
Auf jeden Fall ärgerlich!!! Aber nicht zu ändern. Buchen Sie es unter Lehrgeld oder Lebenserfahrung ab und kümmern Sie sich um solche Dinge in Zukunft persönlich.

Wie gesagt ich bin kein Jurist und kann mich natürlich auch irren.

Gruß aus der Eifel

ich kann nicht weiterhelfen

Hallo Andy,
es scheint so, dass Sie nicht direkt der Vertragspartner von egon waren, sondern Ihr Vermieter. Normalerweise ist der Verbraucher auch direkt Vertragspartner des jeweiligen EVUs und hat sich um An-/Abmeldung usw. selbst zu kümmern.

Aus meiner Erfahrung mit EnBW wird eine Schlussabrechnung bei Auszug innerhalb von längstens 1 Woche erledigt, da der Mieter ja wegzieht und die abrechnen wollen.

Schauen Sie sich die Rechnung mal genau an.
Wer steht da als Kunde drin ?
Wenn Ihr Name da auftaucht, sind Sie in der Pflicht.
Endet die Stromabnahme mit dem Auszugsdatum ?
Wenn nicht, dann hängt Ihr lieber Vermieter mit drin. Er hatte zugesagt sich um die Abmeldung zu Kümmern.

Wurde bei Ihrem Auszug der Stromzähler abgelesen - haben Sie diesen Zählerstand ?

Wenn die Wohnung inzwischen anderweitig genutzt wird und der Vermieter die Abmeldung verschlafen hat, dann ist der zumindest anteilig dran. Sie hätten sich als egon-Vertragspartner um die Abmeldung selbst kümmern müssen.

Legen Sie auf jeden Fall Widerspruch wegen diesen „Unregelmässigkeiten“ bei egon ein und verweisen Sie auf die damalige Absprache mit Ihrem Vermieter hin.

Beste Grüße
hardy

hallo,
bezieht jemand eine neue Wohnung, sollte er selber sich beim Stromanbieter anmelden, und beim Auszug Zählerstand aufschreiben und abmelden,ist sicherer…wirst wohl zahlen müssen.

lisa

Moin!
Keine Ahnung… Das ist Vertragsrecht, kein Mietrecht.
Aber ICH würde dem Sromanbieter alles zurück senden (mit Rückschein) und denen in dem Einschreiben mitteilen, daß sie leider den falschen angeschrieben haben, denn ich sei zu keinem Zeitpunkt deren Vertragspartner gewesen, da ich auch nie einen Vertrag mit denen unterzeichnet habe.
Punkt.

Gruß
MK

Du hast m.E. nie eine Vertrag mit dem Stromanbieter unterschrieben und kannst deswegen von ihm auch nicht angezapft werden ,-)
Aber wie die Sache mit Deinem Vermieter aussieht, weiß ich nicht. Er hat die Kündigung „vergessen“ und müsste eigentlich für den weiteren Vertrag gerade stehen.

Aber wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann gibt es ja zwei Dinge:
a) 190€ Nachzahlung
b) Vertragsverlängerung.

a) Wenn Sie Strom immer selbst an den Stromanbieter gezahlt haben, obwohl Sie keinen Vertrag mit ihm hatten, müssten Sie m.E. für die 190€ aufkommen… Aber ich würde damit zur Verbrucherzentrale gehen und mir einen Termin für eine „Rechtsberatung“ geben lassen.

b)auch dmit zur Verbraucherzentrale.

Ich hoffe, ich konnte helfen.
Viel Erfolg.

keine Erfahrung.

Mfg

Hallo,

hier geht es um ein rechtliches Problem und nicht um einen Tarif an sich. Deshalb möchte ich vorweg darauf hinweisen, dass ich kein Fachmann ich Rechtsfragen bin.

Dennoch möchte ich dir antworten und gebe dir meine laienhafte Einschätzung dazu.

Die erste Frage die es zu klären gilt ist, bist du der Vertragspartner oder dein Exvermieter. Wenn es der Vermieter ist, musst du denke ich auch nicht bezahlen. Hier müsste dann der Vermieter auf dich zukommen wegen den restlichen Verbrauchskosten.

Aber da du die Schlussrechnung bekommen hast, gehe ich davon aus, dass du der Vertragspartner bist. In Deutschland gibt’s glaub ich so was wie ein Fernabsatzgesetz. Das heißt soviel ich weiß, dass Verträge die über Telefon oder Internet oder so abgeschlossen werden innerhalb zwei Wochen storniert werden können. Ich gehe davon aus, dass du damals irgend eine Bestätigung von dem Versorger bekommen hast, dass du jetzt Kunde bei ihm bist. Zumindest hast du gewusst, dass dich der Vermieter angemeldet hat und hast das gebilligt. Von daher denke ich spielt es keine Rolle, dass du keinen Vertrag unterschrieben hast.

Was du auf jeden Fall bezahlen musst sind die restlichen Verbrauchskosten. Hast du dir den Zählerstand deines Stromzählers notiert als du die Wohnung verlassen hast? So könntest du zumindest kontrollieren, dass du nicht den Strom bezahlst der danach verbraucht worden ist.

Was dann noch bleibt sind die Grundgebühren. Das sind vermutlich so zwischen 5 und 10 Euro pro Monat, das wären dann für die 8 Monate zwischen 40 und 80 Euro. Ich denke mal, wegen einem Betrag von 190 Euro lohnt es sich schon nicht einen Rechtsstreit anzufangen, dann lohnt es sich für 80 Euro erst recht nicht.

Was du noch machen kannst. Du solltest dir auf jeden Fall mal in deinem Vertrag die Kündigungsmodalitäten durchlesen. Ich denke es gibt normalerweise ein Sonderkündigungsrecht bei Auszug. Wenn du der Vertragspartner bist, wärst du in der Pflicht gewesen den Vertrag rechtzeitig zu kündigen. Vielleicht sind auch die Kündigungsfristen so hoch.

Also als erstes würde ich mir den Vertrag durchlesen und mit den Versorger sprechen. Vielleicht bietet er dir auch eine Kulanzlösung an. Dann würde ich mit dem Vermieter sprechen falls er was versäumt hat. Vielleicht kannst du bei ihm noch was locker machen. Ich denke aber nicht, dass du Anspruch darauf hast.

Zum Schluss noch mal. Ich bin kein Fachmann in Rechtsfragen. Das ist nur meine Einschätzung aus Erfahrungswerten. Hoffe es hilft dir trotzdem weiter. Über ein Feedback würde ich mich freuen.

Grüße phenix101

sorry bin da überfragt aber ich würde nicht zahlen

Habe das selbe Problem, Vermieter hat den Strom sowie den Gasvertrag damals für uns abgeschlossen, wir sind Anfang 2010 aus der besagten Wohnung ausgezogen und uns hat niemand abgemeldet.

Ganz klar ist - man muss sich selber darum kümmern. Anmelden, noch mehr das abmelden und die Zählerstände aufschreiben! Man kann sich halt nur selbst vertrauen! Ich war heute deswegen bei der Verbraucherzentrale, weil mittlerweile schon der 2. Nachmieter dort lebt und der Stromanbieter uns nicht weiterhelfen kann -.-

Der Mann der nach uns in dem „Haus“ ge"lebt" hat - von dem wird nichts zu holen sein und laut meines Anwalts wäre er der einzige Zugangspunkt in der Sache. Man könnte ihn verklage, da er ja da lebt ohne Strom zu zahlen - auf meine Kosten. Aber da mir klar das von diesem Mensch außer Ärger NICHTS zu holen ist … ist wahrscheinlich in meinem Fall jeder Widerstand zwecklos … Alle Mahnungen und Rechnungen sind natürlich an die alte Adresse gelaufen - bis zum Vollstreckungsbescheid. Aufmerksam wurde der Stromanbieter, weil die Nachbarn gemeldet hatten, das unser Nachmieter nicht mehr da wohnt. Laut dem Stromanbieter hat die Tochter des Vermieters uns am 26.06.2012 erst abgemeldet, wonach der Stromanbieter aufmerksam gemacht wurde. Sie hat uns zum 09.05.2012 abgemeldet - wir leben da nicht mehr seit Anfang 2010 …

Weder der Stromanbieter, noch der Deutsche Miet Bund noch der Vermieter können mir bei der Sache helfen. Selber Schuld heißt hier da Ergebnis! knapp 450 € Strom und 1.670 € Gas … herzlichen Glückwunsch! mit 22 Jahren brennen so beträge ganz gut !!!

LG Steffi