Nach 13jähriger Ehe will sich ein Paar einvernehmlich scheiden lassen. Das Trennungsjahr begann am 01. April 2011. Während der Ehe wurde für den Mann zuletzt 2009 ein neues Auto (Golf) gekauft, das er überwiegend für seine berufliche Tätigkeit einsetzen musste. Von seiner Firma bekam/bekommt er einmal im Jahr eine Fahrtkostenerstatung in Form von Kilometergeld. Das sind dann ca. 2.500 Euro p.a.
Die Kaufpreisraten kamen aus dem Familieneinkommen. Ebenso die Kfz-Steuer, die Kfz-Versicherung wie auch die Inspektionskosten. Die Ehefrau hatte ein eigenes Auto. 2004 ein Geschenk ihrer Eltern.
Und nun die Fragen:
Hat die Ehefrau einen hälftigen Ausgleichsanspruch auf den Fahrzeugrestwert des Golf?
Und wie verhält sich das mit der Fahrtkostenerstattung? Hat sie auch darauf einen halben Anspruch?
Für Informationen und Ratschläge schon jetzt herzlichen Dank.
Hallo,
hatte der Mann in die Ehe ein Auto mitgebracht?
Gruß
Ingrid
Hallo Ingrid,
vorweg einmal meinen herzlichen Dank für den gedanklich zu verwertenden Hinweis.
Zu Beginn der Ehe hatte der Mann einen ca. 12Jahre alten Golf, der nur noch einen geringen Restwert hatte. Während der 12 Ehejahre kaufte er sich erst einen Audi 80, dann einen Opel-Astra und letztlich vor 5 Jahren den Golf. Zuzahlung zuletzt € 12.000,00. Die Ehefrau selbst hatte immer eigene Autos, die von ihren Eltern gesponsert waren.
Hier soll es noch gar nicht um einen Betrag gehen, vielmehr nur darum, inwwieweit ein Auto bei der Zugewinnermittlung zu berücksichtiegn ist.
Mit besten Grüssen
wawida
Und nun die Fragen:
Hat die Ehefrau einen hälftigen Ausgleichsanspruch auf den
Fahrzeugrestwert des Golf?
Und wie verhält sich das mit der Fahrtkostenerstattung? Hat
sie auch darauf einen halben Anspruch?
Für Informationen und Ratschläge schon jetzt herzlichen Dank.
das lässt sich anhand der angaben nicht sagen.
wer ist eigentümer des wagens. sind noch raten offen ?
ist der mann eigentümer, dann fällt der pkw in sein endvermögen.
übersteigt der zugewinn des mannes den der frau, dann besteht ein hälftiger ausgleichsanspruch (abzgl. verbindlichkeiten).
fahrtkostenerstattung hingegen fällt nicht in das endvermögen, es ist schließlich ein ausgleich für den vom mann geleisteten aufwand. sein vermögen hat sich dadurch nicht vergrößert.
hallo hendrik4a,
die Raten für das Auto sind insgesamt aus dem Familieneinkommen, also auch aus dem Wirtschaftsanteil der Ehefrau für die Familie, bezahlt worden. Und ebenso verhält es sich mit den Kosten für Kfz-Steuer, Versicherung, Wartungen, Ersatzteile wie Reifen usw. Die dafür aufgebrachten Beträge sind demnach nicht allein vom Einkommen des Ehemannes bezahlt worden. Entgegen deiner Ansicht halte es für nicht richtig, wenn nun der Ehemann die Fahrtkostenerstattung, die ja auch einen Ausgleich für die vorgenannten Kosten darstellt, allein dem Ehemann zufliesst. Oder sollte ich deine Antwort falsch bewerten?
Es bleibt aber abzuwarten, wie die weiteren Meinungen sind.
Gleichwohl herzlichen Dank für deine Nachricht
wawida
die Raten für das Auto sind insgesamt aus dem
Familieneinkommen, also auch aus dem Wirtschaftsanteil der
Ehefrau für die Familie, bezahlt worden. Und ebenso verhält es
sich mit den Kosten für Kfz-Steuer, Versicherung, Wartungen,
Ersatzteile wie Reifen usw. Die dafür aufgebrachten Beträge
sind demnach nicht allein vom Einkommen des Ehemannes bezahlt
worden.
darauf kommt es nicht an. meine frage war, wer ist eigentümer des pkw. ein indiz dafür wäre z.b. wer den kaufvertrag geschlossen hat.
auch während der ehe angeschaffene gegenstände gehen nicht zwingend in das eigentum beider ehegatten über, auch wenn die raten aus dem „gemeinsamen vermögen“ (so etwas gibt es grds nicht, § 1363 II bgb.
bzgl. der reifen, des autos und sonstigem gilt folgendes:
bereicherungsrecht ist grds. nicht neben dem zugewinnausgleich anwendbar. der gesetzgeber ging davon aus, dass über den vergleich von anfangs- und endvermögen ein angemessener ausgleich entsteht. und das ist auch der fall:
wurden etwa neue reifen angeschafft, dann wurde dadurch der wert des wagens erhöht. dieser wert (angenommen vom mann erworben) fällt in den zugewinn des mannes und muss hälftig gegenüber der frau ausgeglichen werden. -> es ist also eine gute sache, wenn der mann eigentümer der reifen und ersatzteile wurde
wäre die frau eigentümerin der ersatzteile geworden, dann kann sie die ersatzteile herausverlangen. jetzt kann man natürlich vergleichen: ist die frau besser mit einem geldanspruch bedient oder will sie die ersatzteile in natura…
Entgegen deiner Ansicht halte es für nicht richtig,
wenn nun der Ehemann die Fahrtkostenerstattung, die ja auch
einen Ausgleich für die vorgenannten Kosten darstellt, allein
dem Ehemann zufliesst.
die fahrtkosten sind doch kein ersatz für die anschaffungskosten ??? die fahrtkosten decken die aufwendungen für die geleisteten fahrten ab (und auch die abnutzung des wagens).
sinn des zugewinnausgleichs ist es, vermögensmehrungen während der ehe auszugleichen. die fahrtkostenerstattung während der ehe führte nicht zu einer vermögensmehrung. die fahrtkosten nach scheidung spielen ebenfalls keine rolle.
hallo hendrik4u,
in einer Ehe hielt ich es bisher für allgemeinen üblich, dass bei Neukauf einer Sache, egal ob Auto, Polstergarnitur oder Waschmaschine, nur ein Ehepartner den Vertrag unterschreibt. Hier bei dem Auto hat der Ehemann den Vertrag unterzeichnet. Gemäss Fahrzeugbrief ist er Halter. Danach auch Eigentümer und auch Versicherungsnehmer. Die Prämien dafür kamen ausschliesslich aus dem Familieneinkommen, also auch aus dem Einkommen der Ehefrau. Der Ehemann hat den Pkw im Besitz, also ist er auch Besitzer. Ich glaubte immer, dass dann, wenn in einer Ehe etwas gekauft wurde, egal wer den Vertrag unterschrieben hatte, diese Sache bei einem späteren Scheitern der Ehe wertmässig aufgeteilt werden müsste/sollte. Bitte habe Verständnis dafür, dass es mir absolut gegen den „Strich“ geht, dass dann, wenn sämtliche Betriebskosten aus der Familienkasse, somit auch aus dem Einkommen der Ehefrau bezahlt wurden gleichwohl im nachhinein ein Wertausgleich, dass wäre hier die nicht unerhebliche Fahrtkostenerstattung, allein dem Ehemann zufliessen soll. Wird er damit nicht - zumindest nicht anteilig - unberechtigt bereichert? Ich meine in dem Verhältnis wie die beiden Einkommen zueinander standen? Da es hier um einen erheblichen Betrag geht, wird es wohl letztlich zu einer gerichtlichen Klärung kommen. Sollte ich den Ausgang erfahren, werde ich berichten.
Alles Gute von
wawida