Für 20 Nachtbereitschaften gibt es 1 Arbeitstag frei, so eine Regelung. Ab 50 Jahren sollen es 1,5 Tage sein. Wer kann mir sagen, wo och die rechtliche Grundlage finde?
Danke und Gruß
Wilfried Schnedier
Für 20 Nachtbereitschaften gibt es 1 Arbeitstag frei, so eine
Regelung. Ab 50 Jahren sollen es 1,5 Tage sein. Wer kann mir
sagen, wo och die rechtliche Grundlage finde?
Hallo Wilfried , vielleicht in dem für euch (eventuell) geltenden Tarifvertrag?
MfG