Hallo,
hab mal ne Frage dich mich immer wieder zum nachdenken bringt.
Angenommen mir klaut einer meine Brieftasche mit 200€.
Der Täter wird geschnappt, jedoch ist das Geld bereits weg.
Der Täter kann es auch nicht ersetzen.
Er wird verurteilt und ich sehe mein Geld nicht wieder.
Warum muss der Täter mir eigentlich den Schaden nicht ersetzen?
Wenn er kein Geld hat, kann er den Schaden bei mir abarbeiten.
Bei einem Stundenlohn von ca 8€ wären das 25Std.
Er könnte Rasen mähen, Straße kehren, mein Auto putzen usw.
Wieso gibt es sowas nicht in Deutschland?
Warum muss der Täter mir eigentlich den Schaden nicht ersetzen?
Wer sagt denn das ? Wenn der Täter bekannt ist, kannst Du den Anspruch auf dem zivilrechtlichen Wege durchsetzen. Ist der Täter bereits strafrechtlich für dieses Delikt verurteilt, sollte die zivilrechtliche Klage auch erfolgreich sein.
Wenn er kein Geld hat, kann er den Schaden bei mir abarbeiten.
Meines Wissens gibt es Schadensersatz nur in Geld. Aber vielleicht stimmt der Täter im Zivilverfahren Deinem Vorschlag nach „Abarbeiten“ zu. Im Zivilprozeß muß es kein Urteil geben, da kann man sich mit einem Vergleich behelfen.
Wenn er kein Geld hat, kann er den Schaden bei mir abarbeiten.
Meines Wissens gibt es Schadensersatz nur in Geld. Aber
vielleicht stimmt der Täter im Zivilverfahren Deinem Vorschlag
nach „Abarbeiten“ zu. Im Zivilprozeß muß es kein Urteil geben,
da kann man sich mit einem Vergleich behelfen.
Und wenn er nicht zustimmt?
Wieso gibt es sowas nicht in Deutschland?
Wer sagt das ?
Ich habe es noch nicht erlebt.
ich sehe nur, das Täter zu Haft oder sozialer Arbeit herangezogen werden.
Mir ist aber noch kein Fall bekannt, bei dem der Täter einer Privatperson durch Arbeit den Schaden ersetzt hat.
Angenommen mir klaut einer meine Brieftasche mit 200€.
Der Täter wird geschnappt, jedoch ist das Geld bereits weg.
Der Täter kann es auch nicht ersetzen.
Er wird verurteilt und ich sehe mein Geld nicht wieder.
Ja.
Warum muss der Täter mir eigentlich den Schaden nicht
ersetzen?
Muss er ja.
Wenn er kein Geld hat, kann er den Schaden bei mir abarbeiten.
Ja kann er.
Bei einem Stundenlohn von ca 8€ wären das 25Std.
Ja und?
Er könnte Rasen mähen, Straße kehren, mein Auto putzen usw.
Wieso gibt es sowas nicht in Deutschland?
Sicher könnte er. Und wenn er es nicht tut was dann? Man kann niemanden dazu zwingen zu arbeiten. Man kann Leute einsperren, aber man kann sie nicht zwingen, irgendetwas zu tun. Da steht die Macht des Faktischen dagegegen, auch wenns dem Stammtisch nicht passt. Aber Rumpelstilzchenmentalität nutzt halt nichts.
Mir ist aber noch kein Fall bekannt, bei dem der Täter einer
Privatperson durch Arbeit den Schaden ersetzt hat.
Ja mag sein, dass dir kein so ein Fall bekannt ist. Mir schon.
Am leichtesten kommen Opfer zu Schadenersatz (oder zu dem sonstigen Anspruch), wenn der Täter guten Grund hat freiwillig (!) zu zahlen. Genau so ist die Rechtsordnung auch gestaltet, damit Täter dies freiwillig tun.
Schadenersatz etc. ist aber keine Frage des Strafrechtes!
ja das klingt manchmal unlogisch, ich versuchs mal zu erklären.
Wie schon von den Vorrednern gesagt, hat der Strafprozess (=Verteidigung der Rechtsordnung „Du darfst nicht stehlen“) nichts mit dem Zivilprozess („er hat Geld, das mir gehört und muss es rausgeben“) zu tun. Das sind zwei getrennte Prozesse, wobei es ein so genanntes Adhäsionsverfahren gibt, aber damit kenn ich mich nicht so aus.
Ich habe keinen Zweifel, dass man zivilrechtlich einen vollstreckbaren Titel bekommt, sei es nun ein Urteil oder ein Vollstreckungsbescheid, wonach man die Summe x plus Zinsen und Kosten vom Dieb verlangen kann.
Wenn der Dieb allerdings keine pfändbaren Werte hat (sei es entweder in der Wohnung => Gerichtsvollzieher oder Arbeitslohn/Kontoguthaben => Pfändung) bleibt man auf den Kosten sitzen. Tröstlich: Der Titel „hält“ 30 Jahre, allerdings muss man alle Kosten erstmal aus eigener Tasche vorlegen und kann sie dann später vom Schuldner zurückverlangen, wenn er dann mal etwas hat.
Wenn der Schuldner aber nur von kleinem Gehalt oder Sozialleistungen lebt, ist es ziemlich aussichtslos, weil oft schon weitere Gläubiger in der Schlange stehen (ich empfehle dazu Mi. 21:15 Uhr RTL „Raus aus den Schulden“)
Wie die Vorredner schrieben: Ein Zwang zum Abarbeiten gibt es für den zivilrechtlichen Teil nicht. Wenn der Schuldner aber einverstanden ist, ist natürlich alles möglich.
Er könnte Rasen mähen, Straße kehren, mein Auto putzen usw.
Wieso gibt es sowas nicht in Deutschland?
Sicher könnte er. Und wenn er es nicht tut was dann? Man kann
niemanden dazu zwingen zu arbeiten. Man kann Leute einsperren,
aber man kann sie nicht zwingen, irgendetwas zu tun.
Aber einsperren kann man ihn?
Da zwingt man ihn doch auch zu was, oder?
Verstehe ich nicht ganz.
Da steht
die Macht des Faktischen dagegegen, auch wenns dem Stammtisch
nicht passt. Aber Rumpelstilzchenmentalität nutzt halt nichts.
Ich habe eine normale Frage gestellt.
Und hoffe auf eine Erklärung derselben.
Solche Zusätze helfen mir erhlich gesagt nicht weiter.
Hallo Hans-Jürgen
im Gegensatz zu den Äusserungen der anderen Teilnehmer zu diesem Thema war deine Ausführung informativ und sachlich. Vielen Dank für deine Auskunft.
Verstehe aber trotzdem nicht, warum der Schaden nicht durch Arbeit ersetzt werden kann/muß
Gab oder gibt es nicht in Amerika Arbeitslager?
Die machen/machten das doch auch?
Dann mußt Du im Zivilverfahren ein Urteil erwirken. Das wird meines Wissens (ich bin kein Jurist) immer in Geld ausfallen. Der Verurteilte wird sich überlegen müssen, ob er jahrelang von Dir mit einem Titel verfolgt werden will, oder ein paar Wochen Rasen mäht.
ich sehe nur, das Täter zu Haft oder sozialer Arbeit
herangezogen werden.
Du darfst Strafrecht und Zivilrecht nicht durcheinanderbringen.
Mir ist aber noch kein Fall bekannt, bei dem der Täter einer
Privatperson durch Arbeit den Schaden ersetzt hat.
Was willst Du damit sagen ? Recherchierst Du regelmäßig die Urteile von Schadensersatzprozessen ? Wenn nicht, hat es doch nichts zu bedeuten, dass Du von solchen Urteilen noch nichts gehört hast.
ich kenn mich da mit amerikanischem Recht nicht so aus, aber „Arbeitslager“ klingt für mich auch wie eine strafrechtliche Massnahme.
Im Zivilrecht gibt es keine Möglichkeit, den Schuldner zu zwingen, die Schulden abzuarbeiten. Das ist einerseits gut so, denn wenn jemand z.B. eine Existenzgründung an den Hacken hat und es ihm witschaftlich schlecht geht, kann der nicht noch nach einem 10-Stunden-Tag Rasen mähen gehen, dafür hab ich Verständnis.
Es gibt aber auch Zeitgenossen, die haben sich mit Hartz4 gut eingerichtet, haben einen Berg voll Schulden, es kümmert sie aber nicht, weil sie nur unpfändbare Bezüge haben. Die sind gesund, könnten arbeiten, wollen aber nicht. Da kommt mir oft die Galle hoch. Schuldnerschutz ist ja gut und schön, aber die Gläubiger stehen Schlange und es geht denen auch oft schlecht. (wenn es z.B. um Unterhaltsforderungen geht)
Eine Zwangsarbeit für zivilrechtliche Schulden ist, abgesehen davon, wohl grundgesetzwidrig und auch die hübsche neue Regelung mit Entschuldung per Privatinsolvenz/Regelinsolvenz wäre dann nicht mehr machbar.
Ist doch egal, ob gezwungen, das er nicht wegläuft, oder zur
Arbeit gezwungen, das ist beides ein Zwang.
Du hast nicht verstanden, dass man einfach niemanden dazu zwingen kann, etwas zu tun, aber sehr wohl dazu, etwas nicht zu tun.
Was stellst Du Dir denn vor, wie jemand zu irgendeiner Arbeit gezwungen werden könnte, die er absolut nicht tun will? Essen, trinken, schlafen etc. sind Grundrechte, die man in D zurecht niemand entziehen kann. Prügelstrafen sind ebenso ausgeschlossen. Also: wie willst Du ihn zwingen?
Ist doch egal, ob gezwungen, das er nicht wegläuft, oder zur
Arbeit gezwungen, das ist beides ein Zwang.
…es ist im Deutschen Recht nun einmal nicht geregelt.
Wenn ich von jemandem anderen etwas will (zB. Geldzahlung, Widerruf, etc.), dann brauche ich ein Gesetz, dass diese Rechtsfolge hergibt, denn nur dann kann das Gericht ein entsprechendes Urteil fällen.
Die Rechtsfolge „Arbeit bei dem Gläubiger als Wiedergutmachung von Schaden“ gibt es im Deutschen Recht nun eimal nicht. Wir kennen Geldzahlungen, Widerrufe, Auskunfstpflichten, etc. als normale Urteile und wenn der Beklagte dem nicht nachkommt, so gibt es Regelungen über die Vollstreckung dieser Urteile. Aber auch die enthalten keine Zwangsarbeit.
Insofern würde ich aber auch mal sagen, dass die Aussage, man kann niemanden zwingen, etwas zu tun, etwas missverständlich ist.
Wir können per Urteil jemanden zu vielen Handlungen verurteilen (Geld zahlen, etc.). In der Zwangsvollstreckung aber, also wenn der Beklagte dies nicht tut, kennen wir Zwangsarbeit nicht.
Das ist auch dogmatisch ganz logisch, weil die Zwangsvollstreckung letztlich bedeutet, dass der Staat durch Gewalt (rechtlich, tatsächlich) selbst das Ergebnis des Urteils hergestellt. Hierbei kann dem Schuldner aber nur ein Dulden und keine Handlung auferlegt werden.
Man kann trotzdem nicht zwingen. Das geht faktisch einfach nicht. Zwangsarbeit meint ja nur Arbeit, die einseitig angeordnet ist. So etwas ist aber nur sehr beschränkt zwangsweise vollstreckbar.
der Unterschied zwischen dem Strafverfahren, das der Durchsetzung des Strafanspruchs des Staates dient, und dem Zivilverfahren, haben Dir die anderen ja bereits erklärt.
Manchmal kann man beides auch verknüpfen.
Erstens kann man im Ermittlungsverfahren den Straftäter darauf hinweisen, dass die Schadenswiedergutmachung strafmildernd zu berücksichtigen ist und man es dem Strafrichter gerne mitteilt, wenn man Zahlungen erhält.
Zweitens kann man, wenn man am Strafverfahren beteiligt ist (insbesondere als Zeuge) den Richter darauf hinweisen, dass man wirklich gerne seinen Schaden ersetzt hätte und dass man die (teilweise) Schadenswiedergutmachung dem Verurteilten zur Auflage machen könnte. Besonders gut kommt das, wenn eine Freiheitsstrafe zur Bewährung verhängt wird und die Zahlungen Bewährungsauflage sind - der Schuldner wird sich dann meist beide Beine ausreissen, um zu bezahlen, weil er sonst riskiert, dass die Bewährung widerrufen wird. Bei einigen Delikten hat man die Möglichkeit der Nebenklage. Dann ist man richtig am Strafverfahren beteiligt und kann in der Regel mehr (sanften) Druck auf den Richter ausüben in Richtung Schadenswiedergutmachung als Auflage.