haben im frühjahr einen gebrauchten caddy von privat bj 2009 gekauft. hatten jetzt einen schaden am fahrwerk, bei dem der gutachter routinemäßig die lackschichtdicke gemessen hat. er stellte fest, dass das komplette dach sowie die motorhaube komplett nachlackiert sind. das hat uns der vorbesitzer verschwiegen bzw. nach jetziger nachfrage nicht mehr daran gedacht, da es sich um jeweils einen steinschlag handelte und ein verwandter, der lackierer ist, ihm das lackiert hat. an seiner aussage habe ich keinen zweifel, hatten ein echt gutes verhältnis beim kauf. es besteht jetzt nur die frage, ob ich eine wertminderung verlangen soll oder kann, da das auto ja dadurch eine gewisse wertminderung durch das neulackieren hat? in welcher grössenordnung bewegt sich das ganze?
vielen dank
mfg matthias
ev. war es ein Hagelschaden ???
hallo,
könnte evtl hagel gewesen sein, die frage ist nur, egal ob steinschlag oder hagel: stellt es eine wertminderung dar, wenn ja, in welcher grössenordnung bewegt sich dass und ob es sinn macht, etwas zurückzufordern?
vielen dank
matthias
Ich weiss nicht,wie groß der Schaden war, müsste vor Ort eine Lackdickenmessung gemacht werden. RechtlichennAnspruch haben Sie, aber das ist Sache eines Anwalts. Ca. 10% aus Schadenhöhe!!!
Hallo,
es liegt immer im ermessen des gesamtzustandes und des gutachters wenn ich die Bewertung mache nehme ich je nach Schwere des Schadens 15-25% der Schadensumme als Wertminderung ,aber wie gesagt jeder macht es etwas anders.
Mfg
P.Egger