Hallo,
wie verhält sich eigentlich der Ausgleich in der selben Einkunftsart, nehmen wir mal an es gibt Zinsen die man bekommt und Zinsen die man zahlt, sollten sich doch eigentlich verrechnen lassen.
Machen wir es schwerer, es gibt nun noch Aktiengewinne dazu, was nun?
Ist man da auch schnell mit der Mathematik dabei?
wie verhält sich eigentlich der Ausgleich in der selben
Einkunftsart, nehmen wir mal an es gibt Zinsen die man bekommt
und Zinsen die man zahlt, sollten sich doch eigentlich
verrechnen lassen.
Machen wir es schwerer, es gibt nun noch Aktiengewinne dazu,
was nun?
hi,
wofür zahlst du denn diese zinsen? nur wenn die zinsen wirtschaftlich mit den einnahmen in zusammenhang stehen, können diese zinsen als werbungskosten bei KAP in ansatz gebracht werden. klassisches beispiel, du erwirbst einen „stoß“ aktien auf pump. du zahlst schuldzinsen auf das darlehen, erhälst aber regelmäßig dividenden ausgezahlt. hier können dividendeneinnahmen und zinsausgaben verrechnet werden.
verluste aus aktiengeschäften (private veräusserungsgeschäfte) lassen sich MIT KEINER ANDEREN einkunftsart verrechnen. die verluste aus solchen geschäften werden aber mit überschüssen des vorjahres oder mit überschüssen in folgenden jahren verrechnet (verlustvortrag nach § 10d EStG).
mfg vom
showbee
Verstehe,
läßt sich ein solcher Bezug bei Kreditzins (z.B. für Hausbau) und Zinseinnahmen von Festgeld oder Sparbuch herstellen?
Für die Aktiengeschäfts die Gewinne oder Verluste im Laufe der Zeit festzustellen ist auch nicht leicht, wer hat den da bei Fiskus den Überblick? (es ist doch richtig da die Bannmeilevon einem Jahr aufgehoben wurde?)
Verstehe,
läßt sich ein solcher Bezug bei Kreditzins (z.B. für Hausbau)
und Zinseinnahmen von Festgeld oder Sparbuch herstellen?
nein, zumindest nicht für all diejenigen, die gesetzestreu ihre Erklärungen abgeben.
BARUL76
rehi,
läßt sich ein solcher Bezug bei Kreditzins (z.B. für Hausbau)
und Zinseinnahmen von Festgeld oder Sparbuch herstellen?
nein, dass darlehen wurde für den hausbau, nicht zur wieder-anlage aufgenommen!
Für die Aktiengeschäfts die Gewinne oder Verluste im Laufe
der Zeit festzustellen ist auch nicht leicht, wer hat den da
bei Fiskus den Überblick? (es ist doch richtig da die
Bannmeilevon einem Jahr aufgehoben wurde?)
die anfallenden privaten veräusserungs(gewinne/verluste) müssen jedes jahr anhand der anlage SO mit der einkommensteuererklärung erklärt werden. hier gilt die jahresfrist bei wertpapieren. wenn verluste gemacht werden, werden die gesondert festgestellt (erhälst ein extra bescheid) und wenn im folgejahr ein gewinn festgestellt wird, wird automatisch mit dem verlust aus dem vorjahr verrechnet. für den verlustvortrag muss aber JEDES jahr die erklärung der privaten veräusserungsgeschäfte eingereicht werden.
mfg vom
showbee
Danke euch