Ich frage heute für einen Bekannten an, der hier - verständlich - nicht in Erscheinung treten will:
Er hat im Dez 2001 geheiratet und ist mit seiner Ehefrau je zur Hälfte Eigentümer eines Hauses ( angeschafft vor der Ehe ).
Er ist nunmehr seit 2011 Rentner und arbeitet noch etwas nebenbei ( 400,00 € Job. ).
In der Vergangenheit - vor der Rente - wurden alle Zahlungen über das Konto der Ehefrau abgewickelt; er hat nachweisleich die gleiche Summe zum Haushalt und allen Verpflichtungen ( Raten Haus )beigetragen wie seine Ehefrau.
Hinweis:
Bis 2004 konnte er aus seinem Gehalt und ALU dies ganze Sache selbst bezahlen; nur Hartz IV gekam er ja nicht.
Nunmehr krieselt es in der Ehe und die Frau verlangt Rückzahlung von Aufwendungen, die in der Vergangenheit über ihr Konto bezahlt wurden.
So zum Beispiel die Zahlung eine Fahrzeugrepatur von 600,00€.
m. E. fließt in der Ehe alles in einen Topf und daraus wird bezahlt.
Also keinen Anspruch.
Wie sieht es aus mit kleinen Versicherungen, die die Ehefrau während der Ehe aufglöst hat zur Bestreitung des Lebensunterhaltes ???
Mein Bekannter ist sehr ängstlich und ich möchte auch keine falschen Rat geben.
Wenn keine anderen notariellen Vereinbarungen getroffen worden sind, besteht während der Ehe der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
Bei Beendigung der Ehe findet ein Ausgleich der während der Ehe getätigten finanziellen Aufwendungen nur in Form des Zugewinnausgleichs statt. Anfangs- und Endevermögen beider Ehegatten werden miteinander verglichen. Hat einer einen höheren Zugewinn (Endvermögen - Anfangsvermögen) erzielt als der andere, so muß er ihm die Hälfte der Differenz zwischen beiden Zugewinnen ausgleichen.
Ein Ausgleich einzelner Positionen (Kfz-Reparatur, Auflösung von Versicherung)erfolgt nicht.
Mir ich nicht bekannt, dass innerhalb einer Ehe die Eheleute sich gegenseitig um Regressansprüche gerichtlich streiten können.
Ich schliesse mich ihrer Auffassung an, dass sich die Eheleute gerade wegen ihrer gemeinsamen Kostenteilung nicht ohne weiteres gegenseitig belasten können. Dies ist sicherlich nur eine allgemein gültige, für beide vernünftige Haltung. Inwieweit die Frau bspw. die Kosten für die Autoreparatur anwaltlich gelten machen könnte, kann ich hier nicht beurteilen. Ich hoffe das Ehepaar einigt sich wieder auf eine gemeinsame Kostenteilung und ein Kleinkrieg wegen verschiedener Kostenauslagen bleibt den beiden erspart.
Und weil hier richtiger Rat schwierig ist und die Rechtsmaterie kompliziert sollte sich ihr Bekannter dringend von auf Familienrecht spezialisierten Anwalt beraten lassen,
ich muss Ihnen leider ganz ehrlich sagen, dass meine Tätigkeit selten im Bereich des Familien- und Erbrechts stattfindet. Ich möchte Sie daher bitten, Ihre Anfrage an jemand anderen zu stellen um eine zuverlässige Auskunft zu erhalten.
Gerade Aufwendungen in der Ehe sind oft kompliziert, wenn es um anschließende Rückforderungen geht.
Bitte beachten Sie dabei unbedingt folgenden Hinweis.
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Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.
Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).
Da kann ich Dir nicht helfen.Dein Bekannter soll mal die Seite 1-2-3.net besuchen,da kann man für wenig Geld einen Rechtsanwalt fragen.Das ist zuverlässiger als ein Rat von einen Leien
Sehr geehrter Herr Seidel,
in Deutschland gilt doch die Zugewinngemeinschaft. Alle in der Ehe erworben Dinge gehen in das Geamtvermögen ein. Normale Dinge wie der gemeinsame Lebensunterhalt werden vn beiden Teilen bestritten. In welcher Höhe jeder einen Beitrag leistet ist hierbei unerheblich. Denn es verdienen in einer Ehe nicht alle das gleiche Gehalt. Wenn gemeinsame Versicherungen aufgelöst worden sidn und der gemeinsammen Lbensführung zugeführt worden sind, dann kann auch hier kein Ausgleich erfolgen. In Bezug auf das Haus bleiben hier einige Dinge unklar. Wer hat das Haus gekauft? Ist das Haus von Ihrem Freund gekauft worden der haben beide das Haus bevor Sie die ehe geschlossen haben erworben, wer hat welches Geld dafür bezahlt? All diese Fragen sind sicherlich für die korrekte beantwortun g Ihrer Frage notwendig.
Ich hoffe Ihnen ein wenig helfen zu können.
Grüße
Ehe ist eine private Angelegenheit, aber ich möchte jedoch einige Worte schreiben:
Zuerst soll die Angst abgelegt werden, mit der Angst kann man nicht viel erreichen.
Sicheres argumentieren natürlich bei seiner Frau, aber davor sind die Vorbereitung wichtig.
Die Ehe ist noch da, das finanzielle soll schnellstens mit der Frau geklärt werden, mit Rechtsanwälten - kostet es Geld und das Geld brauchen die Beiden.
Vorschlag der Frau machen: entweder klären wir es selbst oder mit dem Rechtsanwalt. Zwei Rechtsanwälte sind überflüssig: gemeinsam zu einem Rechtsanwalt, ist auch eine Möglichkeit. Hier hängt ganze Menge von dem Einkommen der Beiden ab, man kann schlecht vorraussehen, was daraus kommt und wieviel es kosten wird.
Auflösung von kleinen Versicherungen: von dem Geld lebten bestimmt Beide, hat die Frau noch was dazu verdient, was machte der Mann in der Zeit - ist alles wichtig.
Zu der Reparatur für Pkw der Frau (?): Hat der Mann auch ein Pkw? Wenn ja, dann Jeder repariert für sich!
Falls ein Pkw für Beide da ist und aus dem gemeinsamen Topf bezahlt wird, dann muss er auch nichts aufbingen - ist richtig!
Zu Hartz IV: war er vor der Rente „Hartz IV-Empfänger“, aber bekam kein Geld? Das spielt auch eine grosse Rolle und muss berücksichtigt werden.
Falls gemeinsames Leben nicht mehr geht, ist besser das Haus zu verkaufen und das Geld zu teilen unter sich je zu Hälfte.
Eine Alternative wäre die Trennung im Haus vorzunehmen, falls Platz dafür da ist. Einige nach so einer Trennung ziehen wieder zusammen - versöhnen sich…
Ich kenne die Beiden nicht, aber so eine Trennung lässt die Zukunft klarer sehen, falls man noch den Schritt zu dem ganz-auseinander-ziehen nicht wagt.
Ich weiss das nicht.
Du könntest jedoch noch unterscheiden. Die eingebrachte Versicherung gehört ihr (Eigengut), jedoch die Zinsen daraus während der Ehe könnten gemeinsames Gut sein.
Alles Gute Hanspeter2
wenn die Ehegatten keinen Ehevertrag geschlossen haben oder auf sonstigem Wege eine abweichende Wahl getroffen haben, leben sie im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet, dass im Falle der Trennung jeder das in die Ehe eingebrachte wieder zurückbekommt und das, was gemeinsam erwirtschaftet wurde, unter den Ehegatten aufgeteilt wird.
Letztlich müsste die Ehefrau im Falle einer Auseinandersetzung des gemeinsamen Vermögens nachweisen, dass sie einen höheren Saldo erwirtschaftet hat, als der Ehemann, was natürlich einer Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben der beiden Ehepartner bedeuten würde.
Wenn ich aber sehe, welche Kleckerlebeträge Sie hier anführen, bezweifle ich mal so ins Blaue hinein, dass einer der beiden Partner wirklich wesentlich mehr als die Hälfte des gemeinsam Erwirtschafteten bekäme.