Ausgleich von Zahlungen

Hallo,

ich hätte mal eine allg. Frage bezüglich bestimmter Zahlungen die nur einmal im Jahr fällig werden:
Angenommen Person A wird in der Versicherung hochgestuft. Dies hat Person B zu verantworten. Der Gesamtbetrag der durch die Hochstufung ensteht fordert Person A auf einen Schlag von Person B ein, obwohl jährlich nur ein Bruchteil des Gesamtbetrages fällig wird. Muss Person B alles auf einmal bezahlen oder nur einmal jährlich?

Würde Person B alles auf einmal bezahlen, so hätte Person A ja ein hübsches Sümmchen Geld zur Verfügung und könnte noch zusätzlich Geld durch Zinsen verdienen.

Gruß
Tschoseph

Moin, Tschoseph,

wer einen Schaden zu ersetzen hat, muss den Geschädigten fragen, ob der sich auf Ratenzahlung einlässt.

Ansonsten ist das Beispiel schon arg konstruiert: Ein Schadensfreiheitsrabatt wird zurückgestuft, wenn der Versicherungsnehmer einen Schaden verursacht hat. Wurde der regulierte Schaden von einem Dritten verursacht, so liegt jetzt Versicherungbetrug vor.

Gruß Ralf